ZIM Förderung
Alle Infos zu Deutschlands wichtigstem Innovationsprogramm für den Mittelstand
Inhaltsverzeichnis
ZIM Förderung – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe (branchenoffen) nachhaltig gestärkt werden.
Die ZIM Förderung ist mit bisher rund 40.000 bewilligten Vorhaben das bedeutendste und umfangreichste nationale Förderprogramm für innovative Projekte im Mittelstand. Für 2020 sind vom BMWi 555 Millionen € für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bereitgestellt worden, 2021 wurde das Förderbudget auf über 600 Millionen € erhöht. Für 2023 stehen 700 Millionen € zur Verfügung.
Neuerungen zur ZIM Förderung
Mit der Wiederaufnahme der Anträge ergeben sich folgende Änderungen:
- Unternehmen welche bereits eine Bewilligung erhalten haben können erst nach 24 Monaten eine erneute Bewilligung erhalten.
- Anträge und Dokumente können nun elektronisch eingereicht werden.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 550.000 Euro je Projekt eines Unternehmens.
Sollten zu viele neue Anträge eingehen, behält sich das Ministerium vor, die Zuteilung zu kürzen. Zögern Sie nicht mit Ihrem Projekt! Jetzt Projekt-Check starten!
Das folgende Video zeigt Ihnen in 96 Sekunden, wie wir Ihr FuE-Projekt im Full-Service-Paket ZIM Beratung tatkräftig unterstützen!
Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Industrieunternehmen
Handwerksunternehmen
Dienstleistungsunternehmen
Forschungseinrichtung, Universitäten und Hochschulen
Welche Unternehmen sind für eine ZIM Förderung antragsberechtigt?
Was wird gefördert?
- Durchführbarkeitsstudien
- Projekte zur Forschung, Entwicklung und Innovation von neuen Produkten, Verfahren und Anwendungen
- Internationale Kooperationsprojekte
- das Management von Innovationsnetzwerken, national sowie international
- Leistungen zur Markteinführung
Wie wird gefördert?
Die ZIM Förderung ist ein „echter“ Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Gefördert werden Kosten im Rahmen von FuE-Projekten. Dementsprechend handelt es sich um eine Projektförderung.
Erfahrung seit
Erfolgreiche Projekte
%
Erfolgsorientiert
Höhe der ZIM Förderung
Zuwendungsfähige Kosten * Fördersatz = ZIM Förderung
Fördersatz
Die Höhe des Fördersatzes, der auf die zuwendungsfähigen Kosten bezogen wird, hängt von der Größe des Unternehmens und der Projektform ab.
Ein kleines Unternehmen in einer strukturschwachen Region wird…
- bei einem Einzelprojekt mit 45 %
- bei einem Kooperationsprojekt mit 55 %
- bei einem internationalen Kooperationsprojekt mit 60 %
gefördert.
- bei einem Einzelprojekt mit 35 %
- bei einem Kooperationsprojekt mit 40 %
- bei einem internationalen Kooperationsprojekt mit 50 %
gefördert.
Zuwendungsfähige Kosten
Die Gesamtsumme der Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird, ergibt sich aus den folgenden zuwendungsfähigen Kostenarten:
- Personalkosten
- Unternehmen: pauschal bis zu 100 % der Personalkosten
- Forschungseinrichtungen: pauschal bis zu 85 % der Personalkosten
- Kosten von Aufträgen an Dritte, gedeckelt auf 25 % der Personalkosten
- weitere projektbezogene Kosten
Maximal ansetzbare zuwendungsfähige Kosten:
- Einzelprojekt: 550.000 €
- Kooperationsprojekt:
- pro Unternehmen: 450.000 €
- pro Forschungseinrichtung: 220.000 €
- Gesamtprojekt: 2.300.000 €
Berechnungsbeispiele
Einzelprojekt:
Wenn Ihr Unternehmen…
- ein mittleres Unternehmen mit 300 Mitarbeitern ist
- einen Umsatz von 40 Mio. € und eine Bilanzsumme von 35 Mio. € hat
können Sie auf maximal 550.000 € zuwendungsfähige Kosten 35 % Zuschuss = 192.500 € erhalten. Zusätzlich bekommen Sie 30.000 € für die Markteinführung. Gesamte ZIM Förderung: 222.500 €.
Kooperationsprojekt:
Sollten Sie mit einem anderen Unternehmen kooperieren, erhalten Sie aus maximal 450.000 € zuwendungsfähigen Kosten 40 % Zuschuss = 180.000 € + 30.000 € für die Markteinführung. Ihr kooperierender Partner erhält ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 210.000€.
Mit einer Forschungseinrichtung als Kooperationspartner bekommen Sie ebenfalls 180.000 € Zuschuss + 30.000 € zur Vermarktung. Die beteiligte Hochschule oder Universität kann bis zu 220.000 € Projektförderung erhalten.
FuE-Projekte mit mehreren Kooperationspartnern sind auch möglich. Dabei ist das Gesamtprojekt auf maximal 2.300.000 € zuwendungsfähige Kosten begrenzt. In der Praxis kommen solche Projekte nur bei sogenannten Netzwerkprojekten vor.
- Projektförderung
- Einzelprojekte
- Kooperationsprojekte
- Internationale Kooperationsprojekte
- Projektskizze
- Projektträger
- Allgemeine Infos
- Verbesserung der Richtlinie 2021
- Neufassung der Richtlinie 2020
- historische Entwicklung und Geschichte der Richtlinie
- Wie stellt man einen Antrag?
- Grundlage für einen Antrag
- Antrag einreichen
- Durchführbarkeitsstudie
- Machbarkeitsstudie
- Leistungen zur Markteinführung
- Ablauf unserer ZIM Beratung
- Vorteile und Nutzen unserer professionellen ZIM Beratung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Ablauf unseres Projekt-Checks
- Kooperationsnetzwerke
- Internationale Kooperationsnetzwerke
- Innovationsnetzwerke
- Netzwerkmanagement
- Netzwerkförderung
- Netzwerkeinrichtung
- Definition assoziierter Partner
- Internationale Kooperationsprojekte
- Internationale Netzwerke
- Zahlungsanforderung
- Zwischenbericht
- Sachbericht
- Abschlussbericht
- Verwendungsnachweis
Ziele der ZIM Förderung
- Zügigeres umsetzen von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktwirksame Innovationen
- Stärken der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft durch innovative Produkte und Verfahren
- Erhalten und schaffen von Arbeitsplätzen
- Positive Effekte für Unternehmen durch Alleinstellungsmerkmale am Markt
Wirkungsanalysen und Studien bestätigen die positiven Auswirkungen auf das Innovationsmanagement, die Mitarbeiter und das Kaufverhalten der Kunden. Des Weiteren trägt eine ZIM-Förderung dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen zu verbessern. Denn die Durchführung eines ZIM Projekts ist allein, in Kooperation oder im Netzwerk möglich.
Nutzen und Vorteile der ZIM Förderung für Ihr Unternehmen
Eine ZIM Förderung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf Ihr Unternehmen aus:
- Durch den großzügigen Personalkostenzuschuss (50-120 % des Bruttolohns der forschenden und entwickelnden Mitarbeiter) sinken die Kosten
- Die ZIM Förderung stärkt die Liquidität
- Das finanzielle Risiko im Zuge von FuE-Projekten sinkt
- Durch das Entwickeln von innovativen Verfahren und Produkten
- sinken die Produktionskosten
- setzt man sich vom Wettbewerb ab
- wird bestenfalls die Marktführerschaft errungen
- werden höhere Umsätze erzielt
- Wissenstransfer: Durch die gemeinsame Forschung und Entwicklung mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen entstehen viele wertvolle Netzwerke
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit mehrere ZIM Projekte durchzuführen und kann somit den Anteil seiner Forschungs- und Entwicklungskosten enorm senken. Unternehmen mit einer bereits erteilten Bewilligung können erst nach 24 Monaten eine weitere Bewilligung erhalten. Das Programm ist nicht De-minimis relevant und es handelt sich um nicht rückzahlbare Fördermittel.
Wie wird die ZIM Förderung versteuert?
Die ZIM Förderung unterliegt als „echter Zuschuss“ nicht der Umsatzsteuer.
Sie fällt jedoch als außerordentlicher Ertrag unter die Ertragsbesteuerung:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Einkommensteuer
- Juristische Personen: Körperschaftsteuer
- Gewerbebetrieb: Gewerbeertragssteuer
Allerdings können sämtliche Aufwendungen im Rahmen eines ZIM Projekts als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Da sich die ZIM Förderung, wie oben beschrieben, durch einen Fördersatz in Anwendung auf einen Höchstbetrag zuwendungsfähiger Kosten errechnet, deckt sie immer nur einen Teil der Finanzierung des Projekts ab (Anteilsfinanzierung). Deswegen wirkt sich die Verbuchung der Zuwendung in der GuV bei den Aufwendungen stärker aus als bei den Erträgen.
Die Differenz zwischen der Höhe der ZIM Förderung und dem tatsächlichen Aufwand für das Projekt muss ein gefördertes Unternehmen selbst finanzieren. Dieser Betrag senkt die Steuerlast des Unternehmens zusätzlich. Die Gesamthöhe der Förderung ergibt sich effektiv aus Zuschuss + Steuererleichterung.
Welche Technologiefelder werden gefördert?
Grundsätzlich ist eine ZIM Förderung in allen Technologiefeldern möglich. Bisher wurden Projekte in den folgenden 19 verschiedenen Branchen bewilligt:
ZIM: Wieder zwei Bewilligungen pro Jahr
Update von 2023
Updat 21.09.2023
ZIM Förderung: Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von 12 Monaten möglich!
Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden.
ZIM Förderung: Antragstellung wieder möglich
Update von 2022
Updat 03.08.2022
ZIM Förderung: Ab jetzt können Anträge wieder gestellt werden!
Seit dem 03. August 2022 ist es wieder möglich, Förderanträge für Zuschüsse durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu beantragen. 700 Millionen Euro stehen für das Jahr 2023 zur Verfügung.
ZIM Förderung ausgesetzt
Update von 2021 bis 2022
Update 20.07.2022
Wiederöffnung noch im Sommer 2022 angestrebt – Beendigung des Antragsstopps in Sicht!
Die Bundesregierung hat nun endlich den finanzpolitischen Rahmen für das ZIM geschaffen. Aktuell werden die Förderbedingungen bestimmt und die technischen Voraussetzungen für einen baldigen Start geschaffen.
Update 28.04.2022
Die Koalitionsfraktionen haben die vorgesehenen Mittel in der Haushaltsauschusssitzung am 28.04.2022 um 20,5 Millionen € aufgestockt. Ingesamt sollen nun also 620,5 Millionen € für die ZIM Förderung im Haushalt 2022 angesetzt werden.
Update 18.03.2022
Für die ZIM Förderung sind im Bundeshaushalt 2022 nur 600 Millionen € vorgesehen.
Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 vom 18.03.2022 sind für die ZIM Förderung 600 Millionen Euro vorgesehen. Dies sind immerhin 50 Millionen € mehr, als im ersten Entwurf (siehe unten). Am 16.02.2022 zitierte das Handelsblatt FDP-Politiker Gerald Ullrich, der von „einer ungefähren Größenordnung von 700 Millionen €“ sprach. Seit diesem vollmundigen Versprechen mitte Februar sind ganze 100 Millionen € verloren gegangen.
Am 24.02.2022 begann der schändliche Angriff Russlands auf die Ukraine. Das belastet die Staatskassen natürlich gewaltig. Doch noch gewaltiger ist angesichts der explodierenden Energiekosten die Belastung für den Mittelstand.
Innovationen generieren sehr viel Umsatz und sichern und schaffen dadurch Arbeitsplätze. Die Wirtschaft wächst nachhaltig, der Wohlstand steigt und es fließen sehr viele Steuern an den Staat zurück.
Doch anstatt die Förderung von innovativen mittelständischen Unternehmen deutlich auszuweiten und damit auch den Klimawandel und die Digitalisierung voranzutreiben, wird für die ZIM Förderung 2022 nur so viel bereitgestellt wie unbedingt nötig. Laut dem Bundesfinanzministerium soll der Bundeshaushalt 2022 zwischen dem 31.05. und dem 03.06.2022 in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die Mittel für die ZIM Förderung doch noch weiter aufgestockt werden und dass zeitnah endlich wieder Anträge gestellt werden können!
Update 13.12.2021
Die Bundesregierung muss den Haushalt für das Jahr 2022 erst noch beschließen, und mit Ihm die für die ZIM Förderung bereitgestellten Gelder. Das Problem: Die 550 Millionen Euro, die in einem ersten Regierungsentwurf für die ZIM Förderung 2022 vorgesehen sind, reichen nur um die bereits vorliegenden Anträge sowie vom Antragsstopp ausgenommene Anträge zu bewilligen.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei geht folgendes hervor:
„Die derzeit im ZIM implementierten Einschränkungen können aufgehoben werden, wenn die für das ZIM im Jahr 2022 und in den Folgejahren zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dem Bedarf entsprechend angepasst werden. Die Entscheidung über die künftige Mittelausstattung des ZIM obliegt dem Deutschen Bundestag. Auch eine Übergangsregelung müsste voraussetzen, dass sowohl die Mittel für das Jahr 2022 als auch die für die Folgejahre ausreichend (mindestens auf dem Niveau von 2021 – also 620 Millionen Euro) vorhanden sein werden.“
Es bleibt abzuwarten, wie es mit einer der wichtigsten Säulen der Innovationsförderung für den Mittelstand weitergeht. Gerade kleine Unternehmen sind stark auf Zuschüsse für Ihre Innovationsprojekte angewiesen. Wenn die neue Bundesregierung wirklich mehr Fortschritt wagen will, muss die Antragstellung schnell wieder öffnen und die Wirtschaft mit einer schnellen Bearbeitung und Bewilligung der Anträge unterstützt werden.
Update 07.10.2021
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Anträge für Projekte mit internationalen Partnern, basierend auf entsprechenden Ausschreibungen und Vereinbarungen mit anderen Ländern
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Anträge für ZIM Leistungen zur Markteinführung
Projekt-Check