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Förderungen Landwirtschaft

Alle Infos darüber, für welche Investitionen landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland Zuschüsse & Subventionen beantragen können

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Förderung von Land- und Forstwirtschaft

Staatlich gefördert wird eine umweltschonende, nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft. Landwirte können unter anderem z.B. für folgende Investitionen Zuschüsse beantragen:

Umweltschutz

Anschaffung von moderner Technik mit geringerem Verbrauch von Ressourcen

Tierwohl

Anschaffung von moderner Technik mit geringerem Verbrauch von Ressourcen

Ländliche Entwicklung

Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen

Landwirtschaftliche Zuschüsse und Subventionen

Einzelbetriebliche Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen

Grundsätzlich kann für unten genannte Maßnahmen, Investitionen und Projekte eine Förderung beantragt werden. Es muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden, ob alle Voraussetzungen und Kriterien für einen Antrag erfüllt sind. Jede Landesregierung hat Einfluss und Spielraum auf seine Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft. Was in Bundesland A gefördert wird, wird in Bundesland B eventuell gar nicht oder zu völlig anderen Bedingungen gefördert.
Wenn Sie mit Sicherheit wissen wollen, ob Sie eine Förderung beantragen können, nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen Subventionscheck oder nehmen telefonisch Kontakt zu uns auf! In vielen Programmen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben muss neben ökologischen Kriterien oder Voraussetzungen im Bereich Verbraucherschutz auch die Wirtschaftlichkeit in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes nachgewiesen werden. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne mit einer ganzheitlichen Beratung rund um Ihre Förderung.

Übersicht förderfähige Maßnahmen

Kauf von neuen Maschinen und Geräten
  • Mähdrescher
  • Traktoren
  • Maishäcksler
  • Fütterungssysteme
  • Automatische Melkung
  • Entmistungssysteme
  • Stall- und Weidemanagement
  • Software für die Produktion

Moderne Technologie für

  • Düngung
  • Aussaat
  • Pflanzenschutz
  • Saat
  • Mulchsaat
  • Nachsaat
  • Bodenbearbeitung
  • Bodenschutz
  • Bodenschonung
  • Hacken
  • Striegeln
  • Spurführung
  • Ernte
  • Pflege und Bewirtschaftung von Hängen
  • Waldbewirtschaftung

Neubau oder Modernisierung von 

  • Ställen
  • Gewächshäuser
  • Lagerräumen/-hallen
Maßnahmen zum Schutz gegen verschiedene Witterungen
  • Hagelnetze
  • Frostschutz
Schaffung und Vermarktung von weiteren Einnahmequellen
  • Hofcafe
  • Häckerwirtschaft
  • Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten – Urlaub auf dem Bauernhof
  • Gästezimmer
  • Ferienanlagen mit mehreren Wohnungen in Häusern oder Bungalows
  • Campingplätze
  • Partyservice
  • Pensionspferdehaltung
  • Biomasse zur Energiegewinnung
Weitere Allgemeine Aufwendungen
  • Leistungen von Ingenieuren und Architekten
  • Patente und Lizenzen
  • Forschung und Entwicklung neuer Verfahren und Technologien
  • Durchführbarkeitsstudien
Siegel ISO 9001 Qualitätsmanagement TÜV Süd
Gütesiegel go inno autorisiertes Beratungsunternehmen
Siegel sicher und diskret

Subventionscheck

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Die GAK wurde am 01.01.1973 gestartet. Das Hauptziel der Gemeinschaftsaufgabe ist es bis heute, die deutsche Land- und Forstwirtschaft für zukünftige Anforderungen zu wappnen. Diese wurden mit den Jahren immer vielseitiger. Verbraucherschutz, Informationen über eine ausgewogene Ernährung, Ökologischer Landbau, Klimaschutz, Tierwohl – um nur einige Aspekte zu nennen. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Fördermaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Markt sichern und dass der ländliche Raum in Deutschland nachhaltig wirtschaftlich leistungsfähig bleibt. Denn in der Landwirtschaft erarbeiten mehr als 4,5 Millionen Menschen fast 200 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung.

Nach Angaben des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird der deutsche Anteil an den für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stehenden Geldern zu 60 % vom Bund und zu 40 % von den Ländern finanziert. Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU stammt ein Großteil der GAK Fördermittel jedoch aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Übersicht Förderprogramme, EU Subventionen und beteiligte Institutionen

GAK, GAP und ELER?! Alles in allem sind die Verflechtungen der Agrarpolitik in Deutschland und Europa sehr schwer zu überblicken. Mehr als ein Drittel des EU-Haushalts werden an die ca. 10 Millionen landwirtschaftlichen Unternehmen in Europa ausbezahlt. Zur Stärkung der Ernährungswirtschaft und als Anerkennung der Produktion von Lebensmitteln als zentrale gesellschaftliche Leistung. Die Förderung der Landwirtschaft basiert auf zwei Säulen.

Säule 1 – Direktzahlungen

Ein Schwerpunkt der Förderung sind Direktzahlungen an Landwirte. In der EU sind die Anforderungen hinsichtlich Umwelt, Tierhaltung und Verbraucherschutz im internationalen Vergleich verhältnismäßig hoch. Um diese Wettbewerbsnachteile auszugleichen und um den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu sichern, wird in Form von Direktzahlungen gefördert. Die genaue Höhe der Direktzahlungen ergibt sich aus der bewirtschafteten Fläche und weiteren Teilen wie einer Ausgleichszulage für standortbedingte Wettbewerbsnachteile.
Einer der Hauptkritikpunkte an den Direktzahlungen ist, dass es neben der Fläche keinerlei Kriterien gibt, wie die Fördermittel verwendet werden müssen. Dadurch erhalten Großgrundbesitzer und große Betriebe eine deutlich höhere Förderung als kleine Betriebe.

Säule 2 – Förderung von Investitionen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und Klimaschutz Maßnahmen

Die Förderung aus der zweiten Säule sind an Kriterien geknüpft. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten im Juni 2021 auf eine Agrarreform geeinigt. 25 % der Förderung für die Landwirtschaft sind zukünftig an ökologische Kriterien geknüpft. Neben dem Erhalt der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und einem Wissenstransfer unter landwirtschaftlichen Betrieben soll die Förderung so auch dem Klimaschutz gerecht werden.

Weitere Programme und an der Förderung der Landwirtschaft beteiligte Institutionen

Neben dem Ministerium gibt es auch eine Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ble ist nebenbei bemerkt das französische Wort für Mais. Einen Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie einen Europäischen Meeres- und Fischerei Fonds (EMFF) gibt es ebenfalls. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP Förderung) ist das zentrale Instrument zur Förderung von Investitionen.

Hier nochmals alle im Text benutzten Abkürzungen in der Übersicht:

  • GAK = Gemeinschafsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
  • BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
  • BLE = Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  • GAP = Gemeinsame Agrarpolitik in der Europäischen Union
  • AFP = Agrarinvestitionsförderungsprogramm
  • ILE = Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
  • ELER = Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
  • EGFL = Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft
  • EMFF = Europäischer Meeres- und Fischerei Fonds

Wenn Sie uns über den Subventionscheck Informationen über Ihre geplante Investition anvertrauen, ermitteln unsere erfahrenen Fördermittelberater kostenlos die passende Förderung für Ihr Unternehmen – ohne dass Sie sich durch all die Förderrichtlinien quälen müssen.

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