BEG Förderung Nichtwohngebäude
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Kurzinfo BEG Förderung Nichtwohngebäude
- Die zum 01.07.2021 gestartete „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurde durch die Bundesregierung in Form des Klimaschutzprogrammes 2030 weiterentwickelt.Die Subventionen können in Anspruch genommen werden für:
- Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Wohnheime)
- Nichtwohngebäude (Gewerbegebäude, kommunale Gebäude und Krankenhäuser)
Gefördert werden Maßnahmen an Nichtwohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus zum Effizienzgebäude. Dies ist möglich bei Neubauten, beim Ersterwerb und bei Sanierungen von Nichtwohngebäuden.
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den Effizienzgebäude-Standard.
Je niedriger der Effizienzgebäude-Standard ist, desto effizienter ist das Objekt und dessen finanzielle Förderung.
Wie hoch ist die Förderung?
Investive Maßnahmen:
- Neubau und Sanierung: Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 30 Millionen Euro pro Vorhaben
- Einzelmaßnahmen: Bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Kalenderjahr
Energetische Fachplanung und Baubegleitung:
- Neubau und Sanierung: 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
- Einzelmaßnahmen: 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr
Nachhaltigkeitszertifizierung:
- Neubau und Sanierung: 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
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Rahmenbedingungen Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kammern und Verbände)
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts
Antragsberechtigt ist wer Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils ist, auf welchem die Maßnahmen umgesetzt werden.
Was wird gefördert?
Neubau Effizienzgebäude
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (NH)
Sanierung zum Effizienzgebäude
Sanierung und Ersterwerb von Gebäuden, welche den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen.
Gefördert werden die Effizienzgebäude-Stufen:
- Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
- Effizienzgebäude 100, 100 EE oder 100 NH
- Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH
Sanierung mit Einzelmaßnahmen
- Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
Wie wird gefördert?
- Investitionszuschuss
- Kredit mit Tilgungszuschuss
Nachhaltigkeitszertifizierung
Gefördert werden können beim Neubau, sowie bei Sanierungen von Effizienzgebäuden und mit Einzelmaßnahmen, die energetische Fachplanung und Baubegleitung, welche nach dem „Neubau Effizienzgebäude“ förderfähig sind.
Die anfallenden Beratungs- und Planungsleistungen zur Erstellung einer Nachhaltigkeitszertifizierung, für Effizienzgebäude mit NH-Klasse, durch eine akkreditierten Zertifizierungsstelle. Das Zertifikat bestätigt das „Qualitätssiegel“ Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
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Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren Fördermittelcheck anvertrauen, analysieren wir
- welche Fördermittel es für Ihre Investition gibt.
- und für welche Förderprogramme Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.