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GRW Förderung

Wer, Was und Wie wird gefördert? Ausführliche Informationen über die Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

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Deutsche Fördermittelberatung » GRW Förderung 2022

Inhaltsverzeichnis

Wofür können Unternehmen eine GRW Förderung beantragen?

Kleine, mittlere und große Unternehmen können einen Zuschuss für Investitionen beantragen, durch die Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden:

    Investitionen in

    • Gebäude
    • Hallen
    • Einrichtung
    • Anlagen
    • Maschinen

    Investitionen zur

    • Errichtung
    • Erweiterung
    • Gründung
    • oder Neuansiedlung

    eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet

    Investitonen zur

    • Diversifizierung der Produktion (neue, innovative Produkte)
    • grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses (Einsparung von Ressourcen und / oder Energie)

    Unter Umständen wird auch der Erwerb von Vermögensgegenständen einer Betriebsstätte gefördert.

    Ob Sie in einem Fördergebiet investieren sowie die maximal mögliche Höhe der GRW Förderung können Sie unserer GRW Fördergebietskarte entnehmen.

    Sie wollen wissen,

    • ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist
    • ob Ihre Investition gefördert wird
    • und wie hoch Ihr individueller Fördersatz ist?

    Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Wer kann die GRW Förderung beantragen?

    Gefördert werden

    • kleine mittlere Unternehmen (KMU) und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Unternehmen des Fremdenverkehrs

    Zwischen 2009 und 2016 flossen laut einer Evaluation des BWMK etwa 70 % der GRW Mittel in die einzelbetriebliche Investitionsförderung.

    Ebenfalls gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände bei Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie auch andere Träger bei „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen“ Investitionsvorhaben.

    Wie werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert?

    Die GRW Förderung ermöglicht die Antragstellung von Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften für Investitionsvorhaben – unter Umständen in Kombination.

    Sie wollen das Maximum aus der GRW Förderung für Ihr Unternehmen herausholen?

    Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check, um von unserer GRW Beratung zu profitieren!

    Höhe der GRW Förderung

    Die Höhe der GRW Förderung liegt zwischen 15 und 45 % der Investitionssumme.

    Der individuelle Fördersatz einer Investition hängt

    • vom Ausmaß der Strukturschwäche einer Region
    • von der Größe des investierenden Unternehmens
    • und von der Auswirkung der Investition auf die Energiebilanz des Unternehmens

    ab. Wie hoch die GRW Fördersätze in welchem Landkreis sind, können Sie der folgenden Fördergebietskarte entnehmen.

    Wenn Sie genau wissen wollen, wie hoch Ihr individueller Fördersatz ist, nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    GRW Fördergebiete 2022 – 2027: Interaktive Fördergebietskarte

    Um zu erfahren, in welchem Landkreis oder kreisfreien Stadt welche Fördersätze gelten, fahren Sie einfach mit der Maus auf den jeweiligen Landkreis.

    Bei den Angaben handelt es sich um die Förderhöchstsätze, die in den Fördergebieten gemäß Ihrer Einstufung im GRW Koordinierungsrahmen 2022 für das Jahr 2023 gelten.

    Ihren individuellen GRW Fördersatz

    inklusive möglicher weiterer Fördermittel

    ermitteln wir im Zuge von unserem GRW-Check gerne für Sie.

    GRW Fördergebiete 2022 Farblegende der interaktiven Karte

    Einteilung der verschiedenen GRW Fördergebiete

    • C = Der gesamte Landkreis ist C-Fördergebiet
    • D = Der gesamte Landkreis ist D-Fördergebiet
    • N = Der gesamte Landkreis ist kein GRW Fördergebiet
    • C/D = Im Landkreis gibt es sowohl C- als auch D-Fördergebiete
    • C/D/N = Im Landkreis gibt es C-,D- und Nicht-Fördergebiete
    • C/N = Im Landkreis gibt es C- und Nicht-Fördergebiete
    • D/N = Im Landkreis gibt es D- und Nicht-Fördergebiete

    Quelle der Daten für die Karte: bmwi.de

    GRW Beratung

    Die Deutsche Fördermittelberatung bietet eine ganzheitliche Beratung rund um die GRW Förderung.

    Von der Prüfung, ob ein Investitionsvorhaben förderfähig ist, über die Erstellung und Einreichung weitestgehend aller nötigen Antragsunterlagen bis hin zur Erstellung des vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nach Erhalt des Zuwendungsbescheid.

    Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer individuellen Kundenbetreuung!

    Das folgende Video zeigt Ihnen in 99 Sekunden, wie wir das Wachstum Ihres Unternehmens durch eine ganzheitliche Fördermittelberatung tatkräftig unterstützen!

    Vorschaubild Video Fördermittelcheck

    Zusammensetzung der Fördersätze in den verschiedenen GRW Fördergebieten

    Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
    C
    Basisfördersatz 32 % 22 % 12 %
    Zuschlag für regionale Verankerung 3% 3% 3%
      35 % 25 % 15 %
    Investitionen in Klimaschutz, Energieeinsparung & Energieeffizienz 45 % 45 % 45 %
    D 20 % 10 % bis zu 200.000 € für Diversifizierungsinvestitionen
    Investitionen in Klimaschutz, Energieeinsparung & Energieeffizienz 40 % 40 % 40 %

     

    Sie wollen genau wissen, wie hoch Ihr individueller GRW Fördersatz ist? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

    Die wirtschaftlichen Strukturen und Gegebenheiten, sowie deren Wachstum sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland erteilt der Politik den klaren Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.

    Hauptziel der GRW Förderung

    ist es, wirtschaftliche Nachteile in schwächer entwickelten Gebieten durch Fördermittel für Unternehmen oder einzelne Betriebsstätten auszugleichen.

    Was fördert die GRW, um dieses Ziel zu erreichen?

    Unternehmen können für die folgenden Investitionen einen Investitionszuschuss beantragen:

    • Die Errichtung, der Ausbau, die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte
    • z.B. durch den Erwerb von modernen und ressourcensparenden Anlage- und Wirtschaftsgütern
    • Die Förderung der Infrastruktur, sofern diese für die Entwicklung der regionalen gewerblichen Wirtschaft benötigt wird (z.B. Investitionsvorhaben in die Erzeugung von Energie)
    • Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen in regionale Aktivitäten, sowie die Verringerung von Strukturproblemen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind
    • Die Beurteilung der Aktivitäten und deren regionalpolitische Forschung je Unternehmen inklusive Dauerarbeitsplätze
    • Investitionen, welche den „Primäreffekt“ einer Förderung erfüllen: Die Generierung zusätzlicher oder neuer Einkommensquellen, welche das Gesamteinkommen der Region dauerhaft erhöhen
    • Sowie die langfristige Schaffung von Arbeitsplätzen, weswegen im Rahmen der GRW Förderung von „Dauerarbeitsplätzen“ die Rede ist.
    • Große Unternehmen können unter Umständen für Investitionen in die Diversifizierung des angebotenen Produktsortiments bis zu 200.000 Euro Zuschuss erhalten

    Sie wollen erfahren, ob Sie für Ihre geplante Investition eine GRW Förderung beantragen können?

    Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    GRW Fördergebiete

    Die heutige Einteilung der Fördergebiete hat ihren Ursprung im „zentralen Orteprogramm“ des Jahres 1959. Innerhalb einer Stadt, einer Region oder Gemeinde kann es zu unterschiedlichen Fördergebieten kommen. Insbesondere in den Städten Berlin, Lübeck und Kiel werden sehr graduelle Unterscheidungen gemacht. Das GRW Fördergebiet muss mit Hilfe der Postleitzahl im Einzelfall geprüft werden.

    Ein einberufener GRW-Unterausschuss entscheidet über die Anpassungen in der kommenden Förderperiode.

    Beginn der aktuellen Förderperiode war am 01.01.2022. Der neue Koordinierungsrahmen gilt bis zum 31.12.2027. Für die Jahre 2022-2027 wurden die Fördergebiete neu festgelegt. Die GRW Fördergebiete 2022 bis 2027 sind inzwischen durch die Europäische Kommission genehmigt worden.

    Die Einteilung der Fördergebiete erfolgt durch den GRW-Regionalindikator, bei dem das Ausmaß der „Strukturschwäche“ einer Region anhand der Faktoren

    • Wirtschaft
    • Arbeitsmarkt
    • Infrastruktur
    • Demographie

    eingestuft wird.

    Detaillierte Informationen zur GRW Förderung in den Bundesländern

    Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Die GRW Förderung ist in vielen Bundesländern das zentrale Instrument zur gezielten Regionalförderung. Durch die verschiedenen Fördersätze sollen Standortnachteile gezielt ausgeglichen werden.

    GRW Koordinierungsrahmen 2022

    Im Zuge der Neujustierung der GRW Förderung 2022 wurden weitere spannende Fördermöglichkeiten geschaffen:

    • Investitionen in Klimaschutz, Energieeinsparung und Energieeffizienz werden unabhängig von der Unternehmensgröße mit bis zu 45 % bezuschusst
    • Große Unternehmen können in D-Fördergebieten für Diversifizierungsinvestitionen zur Einführung neuer Produkte einen Zuschuss von bis zu 200.000 € erhalten

    Um zu erfahren, ob Sie für Ihre geplante Investition eine GRW Förderung beantragen können und wie hoch Ihr Fördersatz ist, können Sie unseren GRW-Check nutzen. Wir prüfen in diesem Zuge auch, ob Sie neben der GRW Förderung noch weitere Fördermittel für Ihr Projekt beantragen können. Beispielsweise aus dem Bereich Innovation, Wissenstransfer und Technologie.

    Bei Infrastrukturmaßnahmen können bis zu 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Als besonders förderungswürdig gelten Vorhaben, die vorwiegend einem überregionalen Absatz von Waren und Dienstleistungen dienen, der Region langfristig neue Einkommensquellen erschließen und Dauerarbeitsplätze schaffen und sichern.

    Die Finanzierung der Fördermittel erfolgt zu je 50 % durch den Bund und die Ländern. Im Zuge der Corona-Pandemie haben Bund und Länder durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 Erleichterungen bei der Investitionsförderung um weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

    Hier erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben gemäß GRW Koordinierungsrahmen förderfähig ist!

    Um zu erfahren, ob Ihre Investition förderfähig ist, können Sie unseren kostenlosen GRW-Check nutzen.

    Es gibt über 2500 Förderprogramme für deutsche Unternehmen – eventuell lässt sich die GRW Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Gerne erstellen wir für Sie auf Grundlage der Informationen, die Sie uns über Ihr Unternehmen und Ihre geplante Investition anvertrauen, ein individuelles Förderkonzept.

    Wenn Ihr Unternehmen für die GRW Förderung nicht antragsberechtigt ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Zuschuss aus einem anderen Förderprogramm beantragen können.

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    GRW-Check

    Auf welche Regionen zielt die GRW Förderung ab?

    Die GRW Fördermöglichkeiten bestehen ausschließlich für strukturschwache Regionen. In wirtschaftsstarken Gebiete kann die GRW Förderung nicht beantragt werden. In den neuen Bundesländern und Berlin kann lückenlos ein Förderantrag gestellt werden. In den alten Bundesländern steht ausschließlich ausgewählten Regionen eine GRW Investitionsförderung zu.

    Haben Sie als KMU unterschiedliche Betriebsstätten, können Sie für die Erweiterung und / oder Rationalisierung bestehender Betriebsstätten oder die Errichtung einer neuen Betriebsstätte in einem GRW Fördergebiet eine Förderung beantragen.

      Definition „strukturschwache Region“ hinsichtlich der GRW Förderung

      Die GRW Fördergebiete werden in A-, C- und D-Fördergebieten unterschieden:

        A-Gebiete Niedrige wirtschaftliche Entwicklung im europäischen Vergleich
        C-Gebiete:

        Prädefinierte C-Gebiete:

        Ehemalige A-Gebiete (Region mit einer geringen Bevölkerungsdichte)

        Nicht-prädefinierte Gebiete:

        • BIP der Region liegt unter dem EU-Durchschnitt
        • Arbeitslosenquote mind. 115% des nationalen Durchschnitts
        D-Gebiete:

        Regelmäßige Überprüfung der folgenden Strutkurschwächen:

        • Arbeitsmarkt
        • Einkommensgrößen
        • Ausstattung der Infrastruktur rund um anliegende Betriebsstätten ansässiger Unternehmen

        Festlegung einer Rangfolge: Schwächste zur Stärksten Region

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