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Forschungszulage

Alle Infos zur Forschungszulage und wie wir Sie dabei unterstützen, von ihr zu profitieren

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Inhaltsverzeichnis

Forschungszulage: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Antragsberechtigt für die Forschungszulage sind in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Ihrer Größe
  • Unternehmen erhalten für Forschungsausgaben eine steuerliche Forschungszulage
  • Der Fördersatz beträgt 25 % für förderfähige Kosten, die bei FuE-Aktivitäten anfallen
    • für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 entstanden sind und vor dem 1. Juli 2026 entstehen, wurde die maximale jährliche Bemessungsgrundlage auf 4.000.000 Euro erhöht. Maximal mögliche Forschungszulage: 4.000.000 € x 25 % = 1.000.000 € p.a.
    • für förderfähige Aufwendungen, die vor dem 1. Juli 2020 entstanden sind und nach dem 30. Juni 2026 entstehen, gilt die ursprüngliche maximale jährliche Bemessungsgrundlage von 2.000.000 Euro. Mögliche Forschungszulage: 2.000.000 € x 25 % = 500.000 € p.a.
  • Begünstigt wird
    • eigenbetriebliche Forschung
    • Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen
    • externe Auftragsforschung

Sie haben nach dem 1.1.2020 geforscht und entwickelt, bisher keine Fördermittel dafür in Anspruch genommen und wollen wissen, ob Sie die Forschungszulage beantragen können? Dann ist unser Projekt-Check genau das richtige für Sie!

Wie funktioniert die Forschungszulage?

  • Zuerst muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) die Bescheinigung der Begünstigungsfähigkeit eines Vorhabens beantragt werden
  • Mit dieser Bescheinigung kann die Forschungszulage rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr beim Finanzamt beantragt werden
  • Nach Festsetzung der Forschungszulage wird diese mit der Ertragssteuerschuld des Unternehmens verrechnet
  • Wenn die Forschungszulage höher ist als die Steuerschuld, wird sie ausgezahlt

Wann und von wem wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Forschungszulage kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, nachdem das Wirtschaftsjahr, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind, abgelaufen ist. Die Forschungszulage wird von der Ertragssteuerlast des Unternehmens (Einkommens- oder Körperschaftssteuer) abgezogen oder ausgezahlt, wenn die Förderung höher ist als die anfallenden Steuern.

Die Forschungszulage wird nicht direkt ausgezahlt, sobald sie vom Finanzamt festgesetzt worden ist. Die Forschungskosten müssen also vorfinanziert werden, in den meisten Fällen deutlich über ein Jahr. Kleine, mittlere und junge Unternehmen / Start Ups sollten nur auf die Forschungszulage setzen, wenn genügend Liquidität vorhanden ist, um neben der Vorfinanzierung des Entwicklungsprojekts auch alle laufenden Kosten zu decken!

Bei anderen Innovationsförderprogrammen wie der ZIM Förderung wird der Zuschuss dagegen vierteljährlich ausgezahlt

Forschungszulage: Beratung bringt Klarheit!

Zweistufiges Antragsverfahren, Kriterien, Vorschriften, förderfähige Kosten, … Anstatt sich selbst zeitaufwändig in die Forschungszulage einzulesen, können Sie sich auch einfach mit uns in Verbindung setzen. Wenn Sie uns über unseren kostenlosen Projekt-Check Daten über Ihr Projekt anvertrauen, analysieren wir Ihre Erfolgschancen und melden uns dann persönlich bei Ihnen.

Das folgende Video zeigt Ihnen in 96 Sekunden, wie wir Ihr Entwicklungsvorhaben tatkräftig unterstützen!

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Projekt-Check

Forschungszulage Voraussetzungen: Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

Anspruch auf eine Forschungszulage haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Unabhängig davon wie viele Mitarbeiter sie haben, in welcher Branche sie tätig sind und welche Rechtsform sie haben. Durch eine De-minimis-Beihilfe im Gesetz werden die Forschungsgelder auch Einzelunternehmern für erbrachte FuE-Eigenleistungen zugänglich gemacht.

Förderfähige Kosten im Rahmen der Forschungszulage

Gefördert werden 25 % von jährlich maximal vier Millionen Euro an Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Ein Unternehmen erhält also pro Jahr eine maximale steuerliche Forschungszulage in Höhe von einer Million Euro.

Bei verbundenen Unternehmen gilt die Höchstgrenze für beide zusammen. Wenn in Kooperation mit einem nicht verbundenen Unternehmen geforscht und entwickelt wird, können beide Unternehmen jeweils vier Millionen Euro geltend machen. Insgesamt sind staatliche Zuschüsse auf 15 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmen gedeckelt. Eine Doppelförderung von einem FuE-Vorhaben aus verschiedenen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes können folgende FuE-Aufwendungen gefördert werden:

  • steuerpflichtiger Arbeitslohn von Mitarbeitern mit FuE-Tätigkeiten, inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
  • Bei Einzelunternehmern: Pauschal 40 € pro Stunde, in der FuE-Eigenleistungen erbracht werden. Dabei können höchstens 40 Stunden pro Woche angerechnet werden
  • 60 % der Kosten einer Auftragsforschung durch Dritte, auch innerhalb eines Konzerns.

Infografik Antrag Forschungszulage

Infografik Antragsverfahren Forschungszulage

Forschungszulage beantragen

Wir bieten Ihnen ein Full-Service-Paket rund um die Forschungszulage: Prüfung der Antragsberechtigung, Beratung, Unterstützung beim Antragsverfahren. Wir begleiten Ihr Projekt bis zur Abrechnung mit Ihrem Steuerberater.

Im Rahmen einer fundierten Beratung analysieren wir zuerst Ihre Ziele und Wünsche sowie Ihr FuE-Projekt. Wenn wir Ihr Forschungsvorhaben als förderfähig ansehen, erarbeiten wir für Sie ein auf Ihr Projekt und Ihr Unternehmen zugeschnittenes Förderkonzept.

Das Erstellen und Einreichen der entsprechenden Anträge übernehmen wir weitestgehend, damit Sie sich auf Ihr Projekt konzentrieren können.

Bei der Bearbeitung des Antrags ist es den Finanzämtern freigestellt, noch weitere Unterlagen einzufordern. Deswegen ist es ratsam, alle förderfähigen Kosten zu dokumentieren.

Profitieren Sie jetzt von unserem Full-Service-Paket, indem Sie unseren kostenlosen Projekt-Check nutzen!

Forschungszulage Gesetz

Die neue Forschungszulage basiert auf dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – kurz Forschungszulagengesetz (FZulg) – das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das besondere an der Forschungszulage ist, dass es im wahrsten Sinne des Wortes eine Rechtsgrundlage für sie gibt. Denn ein Unternehmen, dem von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigt wird, dass sein(e) FuE-Projekt(e) förderfähig ist/sind, hat gemäß dem Forschungszulagengesetz einen Rechtsanspruch auf entsprechende Fördermittel.

Forschung und Entwicklung: Kriterien für eine steuerliche Forschungszulage

Neben der Steuerpflicht des Unternehmens in Deutschland müssen die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mindestens einer der folgenden drei Kategorien aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugeordnet werden können:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Des Weiteren muss das FuE-Vorhaben folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • Gewinnung neuartiger Erkenntnisse
  • schöpferisch / originär
  • systematisches Vorgehen hinsichtlich Planung & Budgetierung
  • das Endergebnis muss ungewiss
  • und übertragbar und/oder reproduzierbar sein

Ob Ihr Projekt diese Kategorien & Kriterien erfüllt, erfahren Sie durch unseren Projekt-Check!

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Der Antrag auf Prüfung und Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage gestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass durch die steuerliche Forschungszulage wirkliche Innovationen gefördert werden. Nur wenn die BSFZ ein Projekt als ausreichend innovativ beurteilt, stellt Sie einem Unternehmen den Nachweis der Forschungstätigkeit aus. Die Bescheinigung auf Begünstigungsfähigkeit wird im Falle einer Gewährung von der Bescheinigungsstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Unsere Meinung: Der Mittelstand profitiert wenig bis gar nicht von der Forschungszulage!

Konzerne und Große Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, profitieren von der Forschungszulage deutlich mehr als kleine und mittlere Unternehmen.

Von der Forschungszulage profitieren überwiegend Unternehmen, die sich Forschung und Entwicklung auch ohne staatliche Unterstützung leisten könnten. Bzw. sich sogar leisten müssen, um nicht von der Konkurrenz überholt zu werden. Auch die personellen Ressourcen, um das Bescheinigungsverfahren und die Antragstellung abzuwickeln, können problemlos gestellt werden.

Für mittelständische Unternehmen dagegen ist der Weg zur Forschungszulage deutlich länger. Besser gesagt ist der Weg sogar zu weit. Denn die finanziellen Mittel, um ein FuE-Vorhaben bis zu 2,5 Jahre vorzufinanzieren, sind meistens nicht verfügbar. Je kleiner das Unternehmen, umso weniger macht ein Antrag auf Forschungszulage Sinn.

Während das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz davon ausgeht, dass die neue Forschungszulage zwischen 2021 und 2024 in Höhe von 5,6 Milliarden Euro in Anspruch genommen wird, ist die ZIM Förderung ausgesetzt. 5,6 Milliarden Euro in 4 Jahren entsprechen 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Damit die ZIM Förderung wieder eingesetzt werden kann, wären für das Jahr 2022 620 Millionen € aus dem Bundeshaushalt erforderlich. Der Haushalt muss jedoch erst noch beschlossen werden.

Es ist der Bundesregierung also offensichtlich nicht einmal halb so viel Wert, Innovationen im Mittelstand zu fördern, als die Steuerlast von Großen Unternehmen zu senken, die auch ohne die Forschungszulage forschen und entwickeln würden. Alles in allem hat die momentane Situation die Bezeichnung Innovationsförderung nicht verdient. Denn innovative kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Aussetzung der ZIM Förderung benachteiligt.

Vorteile der Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderprogrammen

Forschungszulage andere Förderprogramm
Beantragung Kann flexibel rückwirkend für alle nach dem 1.1.2020 begonnenen FuE-Aktivitäten beantragt werden. Muss vor Beginn der FuE-Aktivitäten beantragt werden.
Sicherheit & Planbarkeit

Wenn die Förderfähigkeit vom BSFZ bescheinigt wurde, besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungsförderung und es kann mit dem Zuschuss geplant und kalkuliert werden.

Die Fördergelder können eingeplant werden, wenn Sie bewilligt wurden.
Kreativität Es gibt keinen Wettbewerb um die Fördermittel sowie keinerlei Vorschriften zum Inhalt der Forschung. Ergebnisoffenheit und neue Erkenntnisse sind sogar vorgeschrieben. Die Bewilligung ist an den Inhalt der Forschung bzw. Entwicklung und deren technologische Schwerpunkte geknüpft.

Nachteile der Steuerlichen Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderprogrammen

Alles hat seine Vor- und Nachteile. So auch die Steuerliche Forschungszulage:

  • Die Steuerliche Forschungszulage fördert nur Personalkosten, während bei projektbezogenen Förderungen auch Material- und Gemeinkosten bezuschusst werden
  • Im Vergleich zu den meisten Projektförderungen, wie z.B. der ZIM Förderung, sind die Fördersätze der Forschungszulage niedrig
  • Da die steuerliche Forschungszulage rückwirkend im nächsten Wirtschaftsjahr beantragt wird, muss das Projekt vorfinanziert werden

Wenn Sie unseren Projekt-Check nutzen, wägen wir speziell für Ihr Projekt alle Vor- und Nachteile ab und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Förderkonzept!

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