Förderung von gewerblichen Kälteanlagen und Klimaanlagen
Anlagen neu anschaffen oder erneuern – Kosten sparen – Förderung voll ausschöpfen
Inhaltsverzeichnis
Kurzinfo zur Förderung gewerblicher Klima- und Kälteanlagen
Eine Förderung von gewerblichen Kälte- und Klimaanlagen kann je nach Art und Umfang der Maßnahmen aus einem der beiden folgenden Förderprogramme beantragt werden:
- Förderprogramm „Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“: bis zu 50 % Zuschuss
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW): bis zu 40 % Zuschuss
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Welche stationären Kälteanlagen und Klimaanlagen werden gefördert?
- Kaltwassersätze
- Kombinationsanlagen zur gemeinsamen Wärme- und Kälteerzeugung durch erneuerbare Energien
- Solekreisläufe
- Systeme zur freien Kühlung
- Verdunstungsanlagen / adiabate Kühlsysteme
- Kälteanlagen für Lebensmittel:
- Normalkühlung
- Tiefkühlung
- Pluskühlung
- Kälteanlagen und Vakuumeiserzeuger mit einem Turboverdichter
- Ab- und Adsorptionsanlagen
- Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen
- Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Komponenten zur Nutzung von Abwärme der Kälteanlage
- Die Förderung der Abwärmenutzung ist nicht nur auf Kälteanlagen beschränkt, siehe Förderung Abwärmenutzung
- Komponenten für den Betrieb von Wärmepumpen
Werden alle Kälteanlagen gefördert, unabhängig vom Kältemittel?
Es gibt gewisse Voraussetzungen an die Verwendung von Kältemitteln, allerdings orientieren sich beide Förderprogramme in erster Linie an der Energieersparnis der gesamten Maßnahme. Die EEW Förderung schreibt in manchen Fällen einen Höchstwert des GWP-Werts (Global Warming Potential) vor, während das BMUV Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen nur fördert, wenn eine Anlage mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.
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Förderprogramm „Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Wie hoch ist die Förderung?
Förderhöchstgrenzen
- maximal 150.000 € pro Maßnahme
- höchstens 50 % der förderfähigen Kosten
- Einbindung von Regenerativenergieanlagen: 30.000 € netto
- Fahrzeug-Klimaanlagen: Maßnahme = Summe aller in einem Antrag zusammengefassten Fahrzeuge
Die Höhe der Förderung in Euro wird bei jedem Antrag individuell berechnet:
Stationäre Anlagen
(A x X hoch B + C) x X = Förderung
X: Je nach Anlage Variable für
- die Kälteleistung in kW
- die Länge der Kühlmöbel in laufenden Metern
- die Speicherkapazität in kWh
- das Volumen in dm³
A, B und C sind je nach Art des Kälteerzeugers bzw. der Komponente unterschiedliche, spezifische Koeffizienten
Tabellen mit detaillierten Informationen zu den spezifischen Koeffizienten finden Sie hier unter dem Menüpunkt Förderhöhe: BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlangen
Kühlsolekreisläufe mit Verrohrung, Dämmung, Fittings und Sole
A x L x D + B = Förderung
L und D: Variablen für
- die Rohrlänge in m
- den Rohrdurchmesser in mm
A und B: spezifische Koeffizienten
Tabellen mit detaillierten Informationen zu den spezifischen Koeffizienten finden Sie hier unter dem Menüpunkt Förderhöhe: BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlangen
Fahrzeug-Klimaanlagen
(A x X hoch B + C) x X = Förderung
X ist die Variable für die Kälteleistung. A, B und C sind Koeffizienten mit:
- A = 472,5
- B = -1
- C = 135
Ausführungsplanung
- 500 Euro pro Luftkühler, mindestens 1.000 Euro, maximal 5.000 Euro
- 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Wärmespeicher
- 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Kältespeicher
Integration neuer bzw. vorhandener Anlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie
z.B. Bio-BHKW, PV, Windstromanlage, Solarthermieanlage
- 100 Euro pro Kilowatt bereitgestellter Spitzenleistung
- maximal bis zum Doppelten der installierten elektrischen Antriebsleistung des geförderten Kälteerzeugers
- 2.000 Euro für die Installation einer neuen Solarthermieanlage zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage
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Weitere Rahmenbedingungen für die Förderung von Maßnahmen an Kälteanlagen und Klimaanlagen
Wer wird gefördert?
- Stationäre Anlagen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Kommunen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Zweckverbände und Eigenbetriebe
- Hochschulen und Schulen
- Krankenhäuser
- Kirchliche Einrichtungen
Wer kann eine Förderung für Fahrzeug-Klimaanlagen beantragen?
- Juristische Personen, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Fahrzeuge einsetzen
- z.B. Gebietskörperschaften und Verkehrsverbünde
- Öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen
- als Genehmigungsinhaber / in deren Auftrag
- Unternehmen, die Leasingfahrzeuge bereitstellen
- Für andere Fahrzeuge auch sonstige Unternehmen, die Eigentümer*in oder Betreiber*in der Fahrzeug-Klimaanlage sind
Weitere Antragsvoraussetzungen
- Sie errichten beziehungsweise installieren die stationäre Anlage neu. Alternativ erstellen Sie die Kälteerzeugungseinheit neu und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.
- Stationäre Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Sie als Eigentümer*in oder Betreiber*in einer geförderten Fahrzeug-Klimaanlage müssen ihren Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und die geförderten Anlagen überwiegend auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betreiben.
- Die Anlage müssen Sie nach Inbetriebnahme mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betreiben.
Quelle: BAFA, Kälte- und Klimaanlagen
Förderung für gewerbliche Kälteanlagen und Klimaanlagen beantragen
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Fördermittelcheck
Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren Fördermittelcheck anvertrauen, analysieren wir
- welche Fördermittel es für Ihre Investition gibt.
- und für welche Förderprogramme Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.