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Förderung von gewerblichen Kälteanlagen und Klimaanlagen

Anlagen neu anschaffen oder erneuern – Kosten sparen – Förderung voll ausschöpfen

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Deutsche Fördermittelberatung » Förderung von gewerblichen Kälteanlagen und Klimaanlagen

Inhaltsverzeichnis

Kurzinfo zur Förderung gewerblicher Klima- und Kälteanlagen

 

Eine Förderung von gewerblichen Kälte- und Klimaanlagen kann je nach Art und Umfang der Maßnahmen aus einem der beiden folgenden Förderprogramme beantragt werden:

Sie wollen wissen welche der beiden Alternativen für Ihre geplante Investition am lukrativsten ist?

Dann nutzen Sie jetzt unseren Fördermittelcheck!

Welche stationären Kälteanlagen und Klimaanlagen werden gefördert?

  • Kaltwassersätze
  • Kombinationsanlagen zur gemeinsamen Wärme- und Kälteerzeugung durch erneuerbare Energien
  • Solekreisläufe
  • Systeme zur freien Kühlung
  • Verdunstungsanlagen / adiabate Kühlsysteme
  • Kälteanlagen für Lebensmittel:
    • Normalkühlung
    • Tiefkühlung
    • Pluskühlung
  • Kälteanlagen und Vakuumeiserzeuger mit einem Turboverdichter
  • Ab- und Adsorptionsanlagen
  • Kombinationen aus Sorptions- und Kompressionsanlagen
  • Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
  • Komponenten zur Nutzung von Abwärme der Kälteanlage
  • Komponenten für den Betrieb von Wärmepumpen

Werden alle Kälteanlagen gefördert, unabhängig vom Kältemittel?

Es gibt gewisse Voraussetzungen an die Verwendung von Kältemitteln, allerdings orientieren sich beide Förderprogramme in erster Linie an der Energieersparnis der gesamten Maßnahme. Die EEW Förderung schreibt in manchen Fällen einen Höchstwert des GWP-Werts (Global Warming Potential) vor, während das BMUV Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen nur fördert, wenn eine Anlage mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird.

Sie wollen genau wissen, ob und wie Ihre geplante Investition gefördert wird?

Dann nutzen Sie jetzt unseren Fördermittelcheck!

Förderung Kälteanlagen und Klimaanlage

Förderprogramm „Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“

vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wie hoch ist die Förderung?

Förderhöchstgrenzen

  • maximal 150.000 € pro Maßnahme
  • höchstens 50 % der förderfähigen Kosten
  • Einbindung von Regenerativenergieanlagen: 30.000 € netto
  • Fahrzeug-Klimaanlagen: Maßnahme = Summe aller in einem Antrag zusammengefassten Fahrzeuge

Die Höhe der Förderung in Euro wird bei jedem Antrag individuell berechnet:

Stationäre Anlagen

(A x X hoch B + C) x X = Förderung

 

X: Je nach Anlage Variable für

  • die Kälteleistung in kW
  • die Länge der Kühlmöbel in laufenden Metern
  • die Speicherkapazität in kWh
  • das Volumen in dm³

A, B und C sind je nach Art des Kälteerzeugers bzw. der Komponente unterschiedliche, spezifische Koeffizienten

Tabellen mit detaillierten Informationen zu den spezifischen Koeffizienten finden Sie hier unter dem Menüpunkt Förderhöhe: BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlangen

Kühlsolekreisläufe mit Verrohrung, Dämmung, Fittings und Sole

 

A x L x D + B = Förderung

 

L und D: Variablen für

  • die Rohrlänge in m
  • den Rohrdurchmesser in mm

A und B: spezifische Koeffizienten

Tabellen mit detaillierten Informationen zu den spezifischen Koeffizienten finden Sie hier unter dem Menüpunkt Förderhöhe: BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlangen

Fahrzeug-Klimaanlagen

 

(A x X hoch B + C) x X = Förderung

 

X ist die Variable für die Kälteleistung. A, B und C sind Koeffizienten mit:

  • A = 472,5
  • B = -1
  • C = 135

Ausführungsplanung

 

  • 500 Euro pro Luftkühler, mindestens 1.000 Euro, maximal 5.000 Euro
  • 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Wärmespeicher
  • 1.000 Euro für die Integration eines oder mehrerer Kältespeicher

Integration neuer bzw. vorhandener Anlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie

 

z.B. Bio-BHKW, PV, Windstromanlage, Solarthermieanlage

  • 100 Euro pro Kilowatt bereitgestellter Spitzenleistung
    • maximal bis zum Doppelten der installierten elektrischen Antriebsleistung des geförderten Kälteerzeugers
  • 2.000 Euro für die Installation einer neuen Solarthermieanlage zum Antrieb einer Sorptionskälteanlage

Sie sind an kompetenter Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung von Experten für Energie und Fördermittel interessiert?

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Weitere Rahmenbedingungen für die Förderung von Maßnahmen an Kälteanlagen und Klimaanlagen

Wer wird gefördert?

 

  • Stationäre Anlagen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände und Eigenbetriebe
  • Hochschulen und Schulen
  • Krankenhäuser
  • Kirchliche Einrichtungen

Wer kann eine Förderung für Fahrzeug-Klimaanlagen beantragen?

 

  • Juristische Personen, die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Fahrzeuge einsetzen
    • z.B. Gebietskörperschaften und Verkehrsverbünde
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen
    • als Genehmigungsinhaber / in deren Auftrag
  • Unternehmen, die Leasingfahrzeuge bereitstellen
  • Für andere Fahrzeuge auch sonstige Unternehmen, die Eigentümer*in oder Betreiber*in der Fahrzeug-Klimaanlage sind

Weitere Antragsvoraussetzungen

 

  • Sie errichten beziehungsweise installieren die stationäre Anlage neu. Alternativ erstellen Sie die Kälteerzeugungseinheit neu und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bleibt bestehen.
  • Stationäre Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Sie als Eigentümer*in oder Betreiber*in einer geförderten Fahrzeug-Klimaanlage müssen ihren Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und die geförderten Anlagen überwiegend auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betreiben.
  • Die Anlage müssen Sie nach Inbetriebnahme mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betreiben.

Förderung für gewerbliche Kälteanlagen und Klimaanlagen beantragen

Das folgende Video zeigt Ihnen in 99 Sekunden, wie wir das Wachstum Ihres Unternehmens durch eine ganzheitliche Fördermittelberatung tatkräftig unterstützen!

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Fördermittelcheck

Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren Fördermittelcheck anvertrauen, analysieren wir

  • welche Fördermittel es für Ihre Investition gibt.
  • und für welche Förderprogramme Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.

Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.

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