ZIM Richtlinie
Geschichte und Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand und seiner Richtlinie
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Infos
Die Förderrichtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ befasst sich mit folgenden Modalitäten:
- Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
- Gegenstand der Förderung
- Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger
- Zuwendungsvoraussetzungen
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
- Verfahren
Die Richtlinie (Stand 17.03.2020) erstreckt sich über 27 Seiten. Anbei der direkte Link zum Formular im Formularcenter von zim.de.
Die wichtigsten Informationen aus der ZIM Richtlinie
- Projektförderung
- Einzelprojekte
- Kooperationsprojekte
- Internationale Kooperationsprojekte
- Projektskizze
- Projektträger
- Ablauf unserer ZIM Beratung
- Vorteile und Nutzen einer professionellen ZIM Beratung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Ablauf unseres Projekt-Checks
- Antragsberechtigung
- Höhe der Förderung
- zuwendungsfähige Kosten
- Besteuerung
- Leistungen zur Markteinführung
- Durchführbarkeitsstudie
- Machbarkeitsstudie
- Wie stellt man einen Antrag?
- Grundlage für einen Antrag
- Antrag einreichen
- Zahlungsanforderung
- Zwischenbericht
- Sachbericht
- Abschlussbericht
- Verwendungsnachweis
- Internationale Kooperationsprojekte
- Internationale Netzwerke
- Kooperationsnetzwerke
- Internationale Kooperationsnetzwerke
- Innovationsnetzwerke
- Netzwerkmanagement
- Netzwerkförderung
- Netzwerkeinrichtung
- Definition assoziierter Partner
Geschichte und Entwicklung der ZIM Förderung und seiner Richtlinie
Am 01.07.2008 ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ins Leben gerufen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschiedene Programme zur Förderung von innovativen FuE-Einzel- und Kooperationsprojekten und FuE-Netzwerken.
Von Anfang an wurde die Förderwirkung der Innovationsprogramme von wissenschaftlichen Institutionen analysiert. Bereits Anfang der 2000er stellte sich heraus, dass die Innovationsförderung für den Mittelstand eine äußert positive Breitenwirkung hat. Basierend auf den Erkenntnissen dieser Analysen wurde die Richtlinie immer wieder erweitert und verbessert.
Anbei die Geschichte der ZIM Förderung, chronologisch beginnend bei den letzten Änderungen im Juni 2021, Schritt für Schritt zurück bis zum Start im Jahre 2008. Die Ausgestaltung der Vorgängerprogramme folgt ebenfalls.
ZIM Richtlinie 2021
Am 11.06.2021 sind einige Änderungen an der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Dabei wurde die Richtlinie an einigen Stellen präzisiert:
- Forschungseinrichtungen dürfen sich nun auch an Innovationsnetzwerken beteiligen.
- Die maximale Laufzeit der Phasen 1 und 2 von Innovationsnetzwerken kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
- Voraussetzung für eine ZIM Förderung ist jetzt eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung. Eine Niederlassung in der Bundesrepublik zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht nicht mehr aus.
- „Unternehmen in Schwierigkeiten“, die vor dem 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren, haben nun basierend auf der EU-Verordnung 654/2014 vom 05.04.2021 Fördermöglichkeiten im Rahmen der ZIM Förderung.
ZIM Richtlinie 2020
Laufzeit: 17.03.2020 bis 31.12.2024
Die neue Richtlinie wurde wie folgt ergänzt und verbessert:
- Durchführbarkeitsstudien von Jungen Unternehmen (jünger als 10 Jahre), sehr kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern werden gefördert.
- Kleine junge Unternehmen werden unabhängig von Ihrem Standort mit höheren Fördersätzen unterstützt.
- Die Leistungen zur Markteinführung wurden ausgeweitet.
- Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern können nun ebenfalls eine ZIM Förderung beantragen. Allerdings nur Kooperationsprojekte zusammen mit einem Unternehmen, das weniger als 500 Mitarbeiter hat. Dadurch wird die Idee verfolgt, dass die Umsetzung der Forschungsergebnisse in markttaugliche Produkte durch die Absatzstärke großer Unternehmen beflügelt wird.
- Internationale Innovationsnetzwerke, die bereits erfolgreich Projekte umgesetzt haben, werden stetiger gefördert. Dadurch sollen deutsche Unternehmen leichter internationale Märkte erschließen können.
- Die Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen sind erhöht worden. Dafür wurde im Zuge des „Gesamtdeutschen Fördersystem“ die Möglichkeit geschaffen, die ZIM Förderung durch Gelder aus der GRW Förderung zu ergänzen.
- Erhöhung der förderfähigen Kosten bei
- Einzelprojekten
- ZIM Richtlinie 2020: 550.000 €
- ZIM Richtlinie 2015: 380.000 €
- Kooperationsprojekten
- ZIM Richtlinie 2020: 2.300.000 €
- ZIM Richtlinie 2015: 2.000.000 €
- Einzelprojekten
- Erhöhte Zuwendungen für das Management von Innovationsnetzwerken:
- ZIM Richtlinie 2020: maximal 420.000 €
- ZIM Richtlinie 2015: maximal 380.000 €
ZIM Richtlinie 2015
Laufzeit: 15.04.2015 bis 31.12.2019
Mit der neuen Richtlinie vom 15.04.2015 wurde folgende, bis heute unveränderte, Programmstruktur festgelegt:
- Projektförderung
- Einzelprojekte: Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
- Förderung von Kooperationsprojekten:
- FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
- FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
- Netzwerkförderung
- Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
ZIM Richtlinie 2012
Laufzeit: 01.07.2012 bis 31.12.2014
2012 wurde die Programmstruktur wie folgt verändert:
- Einzelprojekte (ZIM-SOLO)
- Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
- Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP)
- KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
- KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
- VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
- KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
- KN: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
Die Förderung von Netzwerken wurde zwischenzeitlich in das Modul der Kooperationsförderung eingegliedert.
Die Antragsberechtigung wurde anfangs ausgeweitet auf größere mittelständische Unternehmen, die zusammen mit verbundenen und Partnerunternehmen weniger als 500 Mitarbeiter haben.
Im Januar 2014 wurde die Richtlinie dahingehend geändert, dass nur noch Unternehmen einen Antrag stellen konnte, die im Vorjahr weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie inklusive verbundener und Partnerunternehmen höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigten.
ZIM Richtlinie 2011
Laufzeit: 01.01.2011 bis 30.06.2012
Nach dem Start 2008 und dem turbulenten Jahr 2009 wurde im Jahr 2011 folgende Programmstruktur festgelegt:
- ZIM-SOLO
- EP: Deutschlandweite Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
- ZIM-KOOP
- KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
- KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
- VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
- KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
- ZIM-NEMO
- NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
- ZIM-DL
- Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP
Die Antragsberechtigung wurde wieder auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern eingegrenzt.
ZIM Richtlinie 2009
Laufzeit: 01.01.2009 bis 31.12.2010
Ab dem 01.01.2009 wurde die Richtlinie um ein weiteres Projektförderungs-Modul ergänzt:
- ZIM-SOLO
- Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen in den neuen Bundesländern
- Vorgängerprogramm: INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER (INNO-WATT)
Ergänzungen der Richtlinie im Rahmen des Konjunkturpaket II ab dem 18.02.2009
Zur Bekämpfung der Wirtschafskrise wurden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der ZIM Richtlinie im Jahr 2009 deutlich ausgeweitet:
- Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik
- Aufstockung der bis zum 31.12.2010 zur Verfügung stehenden Fördermittel um 900 Millionen €
- Auch Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeiter konnten vorübergehend eine ZIM Förderung beantragen
Im gleichen Zug wurde die Förderung von Einstiegsprojekten im Zuge des Moduls ZIM-Koop bis zum 31.12.2010 ausgesetzt und später in die Richtlinie 2011 nicht mehr übernommen. Die deutschlandweite Förderung von unternehmerischen Einzelprojekten deckte die hier geförderten Projekte fortan mit ab.
Programmstruktur vom 18.02.2009 bis zum 31.12.2010
- ZIM-SOLO
- EP: deutschlandweite Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
- ZIM-KOOP
- KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
- KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
- VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
- KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
- ZIM-NEMO
- NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
- ZIM-DL
- Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP
ZIM Richtlinie 2008
Laufzeit: 01.07.2008 bis 31.12.2008
Zum Start von ZIM im Jahr 2008 beinhaltete die Richtlinie die folgenden Module:
- ZIM-KOOP
- KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
- KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
- VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
- E: Einstiegsprojekte
- Vorgängerprogramme: PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen (PRO INNO und PRO INNO II), Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet)
- ZIM-NEMO
- NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
- Vorgängerprogramm: Netzwerkmanagement Ost (NEMO)
- ZIM-DL
- Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP
Die Bedingungen und Konditionen wurde bei der Zusammenführung zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand nicht nur aus den Vorgängerprogrammen übernommen, sondern auch zum Start des Programms schon gezielt erweitert:
- Deutschlandweite Netzwerkförderung durch das Modul ZIM-NEMO
- Ergänzung des Moduls ZIM-DL zur Unterstützung von Innovationen
- Vereinheitlichung des Antragsverfahren
- Verbesserung der Konditionen
Netzwerkmanagement Ost (NEMO)
Laufzeit: 2002 bis 30.06.2008
Das BMWi – damals noch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – hat NEMO Anfang 2002 als Förderwettbewerb gestartet. Gefördert wurden Managementleistungen wie:
- Konzeption
- Koordination
- Coaching
- Schaffung einer technologischen Infrastruktur
Voraussetzung für eine Netzwerkförderung war, dass sich mindestens sechs KMU und eine externe Netzwerkmanagement-Firma zu einem Innovationsnetzwerk zusammenschließen. So sollten Größennachteile kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Förderung externer Managementkapazitäten ausgeglichen werden.
NEMO wurde am 01.07.2008 als ZIM-NEMO in das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand überführt. Nachdem in den neuen Bundesländern sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, ist die Netzwerkförderung bald auch auf die alten Bundesländer ausgeweitet worden. Mit der ZIM Richtlinie 2015 verschwand der Begriff NEMO. Seitdem gibt es das Fördermodul Managementförderung von Innovationsnetzwerken.
Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet)
Zwischen 1999 und 2008 hat das Bundeswirtschafsministerium mit dem Förderprogramm InnoNet das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen KMUs und Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verbessern und zu fördern. Dafür wurden technologieübergreifende Verbund-FuE-Projekte gefördert, an denen mindestens vier kleine mittelständische Unternehmen und mindestens zwei Forschungseinrichtungen beteiligt waren. Die Förderung solcher Verbundprojekte wurde 2008 zum Start von ZIM in das Modul ZIM-KOOP übernommen.
INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER
(INNO-WATT)
Nachdem sich zeigte, dass kleine und mittlere Unternehmen auch ohne einen Entwicklungspartner erfolgreich Innovationen umsetzen, wurde die ZIM Richtlinie im Jahr 2009 um das Modul ZIM-SOLO für die Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten ergänzt. Im Zuge der Neufassung der ZIM Richtlinie 2015 ist der Begriff ZIM SOLO eliminiert worden. Seitdem gibt es die Förderart „Einzelprojekt“ im Modul ZIM Projekte, die bis heute Bestand hat.
PRO INNO II
Laufzeit: 2004 bis 30.06.2008
PRO INNO wurde 2004 als PRO INNO II fortgeführt – mit veränderten Förderrichtlinien. Einzelbetriebliche „Einstiegsprojekte“ für Unternehmen, die nach fünf Jahren wieder oder erstmals forschen und entwickeln wollten, wurden anfangs nicht mehr gefördert. Im Mai 2006 sind Einstiegsprojekte wieder in das Programm aufgenommen worden.
PRO INNO
Das „PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Jahr 1999 gestartet.
Es folgte auf die „Förderung der Forschungskooperation in der Mittelständischen Wirtschaft“ (FOKO).
Bereits Anfang der 2000er startete die Förderung von FuE-Kooperationen mit folgenden Projektformen:
- Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen (KU)
- Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (KF)
- Kooperationsprojekte eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag an eine Forschungseinrichtung (KA)
- Zeitlich begrenzter Personalaustausch (P) mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Einzelbetriebliche Projekte wurden unter der Voraussetzung, dass ein Unternehmen fünf Jahre vor Antragstellung keine Forschung und Entwicklung betrieben hat, als „Einstiegsprojekte“ gefördert.
Quellen
Die hier dargestellte historische Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramm Mittelbestand basiert auf folgenden Informationsquellen:
- Dem Erfahrungsschatz von Florian Steidele, Geschäftsführer der Deutschen Fördermittelberatung, Fördermittel- und ZIM-Berater seit 2006, der die aufgelisteten Programme seit Beginn seiner Beratungspraxis kennt und ihre Entwicklungen und Veränderungen in die Praxis umgesetzt hat
- Archiv von Studien und Statistiken auf zim.de
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