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Fördermittel Schleswig-Holstein

Ausführliche Informationen über Fördermittel und Förderprogramme für Unternehmen in Schleswig-Holstein

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Inhaltsverzeichnis

Förderprogramme Schleswig-Holstein

Die folgenden Fördermittel können Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für Investitionen in Schleswig-Holstein beantragen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind:

EU Fördermittel

Viele der Förderprogramme des Bundes und der Länder werden mit EU Fördermitteln refinanziert. Es gibt auch einige EU Förderprogramme, für die deutsche Unternehmen antragsberechtigt sind.

Die Förderprogramme werden laufend überarbeitet oder es kommen neue hinzu.

Sie haben Interesse an einem individuellen Förderkonzept (Zuschuss + zinsvergünstigtes Darlehen & andere Fördermittel) für Ihr Unternehmen?

Dann informieren Sie sich jetzt über unsere Fördermittelberatung Schleswig-Holstein.

Oder nutzen Sie direkt unseren Fördermittelcheck!

Fördermittel Schleswig Holstein

Landesprogramm Wirtschaft (LPW) Schleswig-Holstein

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des LPW erfolgt aus Mitteln der GRW Förderung. Die Rahmenbedingungen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe für die gezielte bundesweite regionale Entwicklung der Wirtschaftsstruktur wurde für die Förderperiode 2022-2027 festgelegt.

Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein aus Mitteln der GRW Förderung:

Die Höhe der Förderung ergibt sich durch Anwendung eines Fördersatzes auf eine Summe an förderfähigen Kosten. Der Fördersatz ist von der Größe des Unternehmens und der Fördergebiet-Einstufung des Landkreises abhängig. Die GRW Fördersätze für kleine Unternehmen sind mit bis zu 30 Prozent am höchsten, gefolgt von bis zu 20 Prozent für mittlere Unternehmen. Neben dem produzierenden Gewerbe können also Betriebe aus dem Handwerk und dem Tourismus unter Umständen einen sehr lukrativen Zuschuss für ihre Maßnahmen und Projekte beantragen.

Bezuschusst werden Investitionen in Gebäude, Hallen, Einrichtung, Anlagen, Maschinen und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter.

Wie hoch die Investitionsförderung in den Landkreisen ist, zeigt Ihnen die folgende Karte:

Sie wollen das Maximum aus dem Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein für Ihr Unternehmen herausholen?

Dann informieren Sie sich jetzt über unsere Fördermittelberatung Schleswig-Holstein.

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Die GRW Förderung ist das wichtigste Instrument zur Regionalförderung in Deutschland. Um in strukturschwachen Regionen gezielt Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, werden in definierten Fördergebieten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionsvorhaben mit Zuschüssen bei der Finanzierung unterstützt. Auch Kommunen, die in Schleswig-Holstein Gewerbegebiete schaffen oder anderweitig in die wirtschaftsnahe Infrastruktur investieren, erhalten aus dem Programm Zuschüsse.

Ausführliche Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur finden Sie unter dem folgenden Link:

Energetische Optimierung von KMU im Rahmen des LPW

Die Steigerung der Energieeffizienz wirkt sich langfristig und nachhaltig positiv auf ein Unternehmen aus:

  • Die Kosten für Energie sinken
  • Die Abhängigkeit vom Markt und seinen schwankenden Preisen sinkt
  • Die Mitarbeiter sind wegen der angenehmeren Temperaturen und Luftverhältnisse durch neue effiziente Maschinen zufriedener
  • Der nachhaltige Umgang mit Energie und Ressourcen kann für eine positive Markenbildung genutzt werden

Wenn Unternehmen weniger Energie verbrauchen, ist das auch gut für die Umwelt und das Klima. Deswegen können Unternehmen in Schleswig-Holstein Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft beantragen. Durch die Förderung sinken die Kosten der Finanzierung. Eine Investition in die Steigerung der Energieeffizienz amortisiert sich schneller und wird somit noch lukrativer. Je höher der Energieverbrauch von einem Unternehmen ist, umso größer ist das Einsparpotenzial und in der Folge die Förderung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten in der Regel höhere Zuschüsse.

Neben dem LPW können Unternehmen in Schleswig-Holstein auch aus Bundesprogrammen Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Senkung ihres Energieverbrauchs beantragen. Gefördert werden die folgenden Maßnahmen:

  • Effiziente neue Anlagen und Maschinen für die Produktion
  • Energetische Optimierung des gesamten Produktionsprozesses
  • Energetische Sanierung
  • Dämmung von Gebäuden
  • Nutzung von Erneuerbaren Energien
  • Energiemanagementsystem zur Analyse und gezielten Steuerung und Reduzierung des Energieverbrauchs
  • und weitere Maßnahmen, die den CO2 Ausstoß des Unternehmens deutlich reduzieren und zum Klimaschutz beitragen

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung in der Fördermittel- und Energieberatung!

Wir prüfen, ob für Ihre geplante Maßnahme ein Zuschuss aus dem LPW SH oder z.B. die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft am lukrativsten ist. Durch die Kombination von einem Zuschuss mit zinsgünstigen Darlehen heben wir weitere Potenziale und erstellen ein individuelles Förderkonzept für Ihr Unternehmen.

Interessiert? Dann nutzen Sie jetzt unseren Fördermittelcheck!

Innovationsförderung Schleswig-Holstein

Neben der Investitionsförderung ist die Innovationsförderung der zweite zentrale Aspekt der Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein. Gefördert wird marktnahe Forschung und Entwicklung und der Technologietransfer zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Zu drei der aus unserer Sicht interessantesten Programme haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Betriebliche Forschung, Entwicklung, Innovation (BFEI)

Mit BFEI werden Innovationsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Vorbereitung gefördert.

Schlüsseltechnologien und die erstmalige Anwendung besonders vielversprechender technischer Lösungen werden bevorzugt gefördert. Hier gibt es Fördermöglichkeiten für Pilotlinien und Fertigungskapazitäten.

Fördersätze auf förderfähige Kosten der experimentellen Entwicklung des BFEI:

  • Kleine Unternehmen: 45 %
  • Mittlere Unternehmen: 35 %
  • Große Unternehmen: 25 %

Sie wollen von unabhängigen, erfahrenen Beratern erfahren, ob eines der Innovationsförderprogramme von Schleswig-Holstein oder ein Bundesprogramm wie z.B. die ZIM Förderung am lukrativsten für Ihre geplante Innovation ist?

Dann informieren Sie sich jetzt über unsere Innovationsberatung!

Prozess- und Organisationsinnovationen (POI)

Das POI ist auf kleine mittelständische Unternehmen ausgerichtet, die ihren Produktionsprozess und ihre Arbeitsabläufe tiefgreifend verändern und verbessern wollen.

    • Personalkosten
    • Gemeinkosten
    • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (z.B. Hardware)
    • immaterielle Vermögenswerte (Lizenzen für IT-Dienste)
    • Dienstleistungen wie externe Beratung

    im Rahmen eines Projekts werden mit bis zu 50 % gefördert. Voraussetzung ist, dass mindestens 100.000 Euro investiert werden.

    Energiewende und Umweltinnovationen (EUI)

    Das EUI fördert Forschung und Entwicklung im Bereich Energie und Umwelt. Erneuerbare Energien, ihr Wirkungsgrad, Regelbarkeit, Senkung des Energieverbrauchs oder innovative Vorhaben zur Reduktion des Rohstoffverbrauchs und der Schadstoffemissionen.

    Gefördert werden Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Schleswig-Holstein.

    Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung von bis zu 80 % ihrer förderfähigen Kosten für das Vorhaben erhalten. Bei Forschungseinrichtungen ist unter Umständen ein Fördersatz von bis zu 90 % möglich.

    Maximal mögliche Zuschüsse:

    • 20.000.000 € für FuE-Projekte im Stadium der industriellen Forschung
    • 15.000.000 € für FuE-Projekte im Stadium der experimentellen Forschung
    • 7.500.000 € für Durchführbarkeitsstudien
    • 15.000.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben in Umweltschutzmaßnahmen
    • 50.000.000 € für Investitionsbeihilfen in die Energieinfrastruktur

    Welche Fördermittel können in Schleswig-Holstein beantragt werden?

    Die Fördergelder und Finanzierungshilfen gibt es beispielsweise für Betriebe, die Investitionen zum Erhalt oder zur Vergrößerung ihres Unternehmens tätigen. Solch eine Förderung kann sowohl durch einen Zuschuss, einen Förderkredit mit einer Haftungsfreistellung der Investitionsbank Schleswig-Holstein oder durch öffentliche Beteiligungen und Bürgschaften gewährt werden.

    Darüber hinaus gibt es staatliche Beihilfen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie für die fachliche Weiterbildung des vorhandenen Personals. Auf Grund der wichtigen Rolle des Tourismus und der Forst- und Landwirtschaft werden besonders Unternehmensvorhaben im Bereich des Natur- und Umweltschutz, der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Technologien zur Energieeinsparung gefördert.

    Da es in dem Bundesland eine gute Infrastruktur, zahlreiche Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und dadurch viele Fachkräfte gibt, zählt Schleswig-Holstein zu einer der innovativsten Regionen in ganz Europa. Dies liegt daran, da viele Betriebe Forschung und Entwicklung betreiben und somit zu den Hidden Champions bzw. Marktführern ihrer Branche gehören.

    Gemeinsam finden wir den passenden Zuschuss vom Land Schleswig-Holstein für Sie

    Das Land Schleswig-Holstein gewährt seinen lokal ansässigen Unternehmen diverse Zuschüsse.

    Wenn Sie schon die konkrete Absicht haben eine Förderung zu beantragen, verrät Ihnen unser Fördermittelcheck ob Ihr Vorhaben realisierbar ist. Nach Prüfung der eingereichten Daten meldet sich einer unserer Fördermittelberater bei Ihnen.

    Wir unterstützen Sie gerne auch persönlich. Ihre Erfolgschancen bei der Beantragung von Zuschüssen steigen durch unsere ganzheitliche Beratung deutlich. Dabei koordinieren wir nicht nur Ihr Projekt, um individuell und passgenau den Zuschuss mit dem größten Nutzen für Sie zu beantragen. Wir stellen durch eine saubere Nachbetreuung auch die Einhaltung aller Richtlinien und die fristgerechte Einreichung aller Berichte und Verwendungsnachweise sicher.

    Fördermittelberatung Schleswig-Holstein

    Das folgende Video zeigt Ihnen in 99 Sekunden, wie wir das Wachstum Ihres Unternehmens durch eine ganzheitliche Fördermittelberatung tatkräftig unterstützen!

    Vorschaubild Video Fördermittelcheck

    Förderung Landwirtschaft Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein können landwirtschaftliche Betriebe verschiedene Förderungen, Subventionen und Zuschüsse beantragen. Gefördert werden nachhaltige, ressourcenschonende und tiergerechte Projekte und Investitionen. Beispielsweise die Anschaffung von moderner Technik, die nicht nur Kosten spart, sondern auch die Umwelt schont.

    Lukrative Fördermittel Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein gibt es sehr viele Zuschüsse, Förderungen und Subventionen für Unternehmen. Einige der interessantesten haben wir hier für Sie aufgelistet, damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können.

    • Forschung & Entwicklung, Technologie & Innovation: Kosten und Investitionen im Rahmen der Erforschung und Weiterentwicklung von Produktionsverfahren, neuer Produkte, Technologien und Verfahren
    • Anschaffung neuer Maschinen
    • Erweiterung des Unternehmens: Der Erwerb neuer Grundstücke und die Errichtung neuer Gebäude und Hallen in Schleswig-Holstein
    • Anschaffung von Betriebsmitteln: Die Bindung von Kapital in Form von Umlaufmitteln
    • Investition in immaterielle Vermögensgegenstände: Zukauf und Zulassung von Patenten
    • Digitalisierung: Einführung neuer Software, Prozesse, Schnittstellen und Lizenzen
    • Industrie 4.0 / Automatisierung: Eigenleistungen oder Zukauf von Leistungen zur umfassenden Digitalisierung der industriellen Produktion
    • Umweltschutzmaßnahmen: Investitionen zur Einsparung von CO2-Emissionen
    • Herstellung ökologischer Produkte: Substitution von konventionellen Fertigungsmaterialien durch ökologische und umweltfreundliche Ressourcen
    • Energieerzeugung, Erneuerbare Energien
    • Investition in Abfallentfernung / Recycling
    • Errichtung oder Erwerb einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
    • Übernahme eines Unternehmens
    • Neuansiedlung des Unternehmens in einer Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein
    • Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels, Gaststätten, Vergnügungsparks oder Campingplätzen in Schleswig-Holstein
    Siegel ISO 9001 Qualitätsmanagement TÜV Süd
    Gütesiegel go inno autorisiertes Beratungsunternehmen
    Siegel sicher und diskret

    Fördermittelcheck

    Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren Fördermittelcheck anvertrauen, analysieren wir

    • welche Fördermittel es für Ihre Investition gibt.
    • und für welche Förderprogramme Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.

    Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.

    Siegel ISO 9001 Qualitätsmanagement TÜV Süd
    Gütesiegel go inno autorisiertes Beratungsunternehmen
    Siegel 98 Prozent Erfolgsquote
    Siegel Erfahrung seit 2006
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