Invest BW
Informationen zur Innovationsförderung fürs Ländle
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht Invest BW
- Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen in Europa
- Die starke Wirtschaft wird getragen von vielen hochqualifizierten Fachkräften
- Das Bildungssystem mit vielen Universitäten, Hochschulen und anderen Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der tragenden Säulen des Erfolgs
- Mit Invest BW fördert die Landesregierung von Baden-Württemberg gezielt Innovationen in kleinen mittelständischen Unternehmen
- Invest BW fördert durch Verbundvorhaben auch Zusammenarbeit, Wissensaustausch und Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
- Damit die Unternehmen in Baden-Württemberg Ihre Innovationskraft halten und weiter ausbauen können, stellt die Landesregierung mehrere hundert Millionen Euro für die Innovationsförderung bereit
Aktueller Dritter Invest BW Förderaufruf Digitalisierung und KI
- Zeitraum: Anträge für den Förderaufruf können vom 11.04. bis zum 30.06.2022 eingereicht werden
- Förderbudget: 30 Millionen €
Laufzeit Förderaufruf Digitalisierung und KI
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Was wird gefördert?
Beim dritten Invest BW Förderaufruf werden gezielt FuE-Projekte im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gefördert. Das Wirtschaftsministerium nennt folgende Beispiele:
Software
Anwendungsbereich | mögliche Einsatzbereiche |
Blockchain-Anwendungen |
|
Digitale Identitäten | digitale Abwicklung von Kaufverträgen |
Virtuelle Umgebungen | Virtual Reality, Augmented Reality, Mixed Reality |
Game Engines | Computerspiele |
Simulationen | Ausbildungs- und Trainingsprogramme |
Technologien und Modelle für das Teilen von Daten |
Innovative Hardwarekomponenten
Gefördert werden auch Projekte zur Entwicklung von Hardwarekomponenten wie z.B.:
- Chip-Design
- Lösungen für 5G-Anwendungen
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Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft
- der freien Berufe
- Start-Ups
- Im Rahmen von Verbundvorhaben: Universitäten, Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen
Grundvoraussetzung für eine Invest BW Innovationsförderung ist ein Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die Errichtung einer neuer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg wird ebenfalls gefördert.
Des weiteren muss belegt werden, wie der Eigenanteil der Finanzierung von einem Vorhaben erbracht wird. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der AGVO sind nicht förderfähig, ausreichende Bonität muss vorhanden sein.
Unternehmen, die innerhalb der vergangenen 12 Monate eine Invest-BW Förderung erhalten haben, sind vorübergehend nicht antragsberechtigt. Unabhängig davon, ob die Förderung für ein Verbund- oder Einzelvorhaben bewilligt wurde.
Was wird gefördert?
- Technologie- und branchenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- sowohl einzelbetriebliche Projekte, als auch Kooperationsprojekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
- Innovationsprojekte im Dienstleistungssektor:
- Neue Dienstleistungen
- Dienstleistungen basierend auf Daten
- Neue Produkte
- Neue Geschäftsmodelle
- Neue Geschäftsprozesse
- Service-Plattformen
Durch die entwickelten Innovationen sollen die Firmen im Ländle neue Marktfelder erschließen sowie Ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigern können.
Um Kerntechnologien gezielt zu fördern, erfolgen durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus regelmäßig missionsorientierte Förderaufrufe.
Ganzheitliche Beratung rund um Ihr Innovationsvorhaben
Innovationsberatung zur Erhöhung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, Ermittlung einer ergänzenden oder alternativen Innovationsförderung, Abwicklung des Antragverfahrens und vieles mehr.
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Förderkriterien
Die Nachfrage nach der Innovationsförderung made in Baden-Württemberg ist sehr hoch. Welche Vorhaben gefördert werden, wird anhand der folgenden Kriterien entschieden:
- Innovationsgrad
- Wirtschaftliches Potenzial
- Qualifikation der am Projekt Beteiligten
- Nachhaltigkeit
- Klimaschutz
Durch unsere langjährige Erfahrung, qualitative und überzeugende Fördermittelanträge zu schreiben, steigt die Förderfähigkeit Ihres Projekts. Informieren Sie sich jetzt über unsere professionelle Innovationsberatung!
Förderquoten
Förderquote der zuwendungsfähigen Ausgaben | Förderquote inkl. 15 % Verbundbonus | |
Kleine Unternehmen | 45 % | 60 % |
Mittlere Unternehmen | 35 % | 50 % |
Unternehmen mit < 3000 Mitarbeiter*innen |
25 % | 40 % |
Unternehmen mit > 3000 Mitarbeiter*innen |
15 % | 30 % |
Förderhöhe
Einzelvorhaben: Mindestens 20.000, Höchstens 1.000.000 Million Euro
Verbundvorhaben: Höchstens 3.000.000 Millionen Euro
Der Umsetzungszeitraum für ein Vorhaben wird meistens auf 24 Monate festgelegt. Wenn es begründet werden kann, sind auch 36 Monate möglich. Die Auszahlung der Invest BW Innovationsförderung erfolgt vierteljährlich.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Die Höhe der Förderung ergibt sich, indem die jeweils individuelle Förderquote auf die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben gemäß der Invest BW Richtlinie angewendet wird:
- Personalausgaben
- Fremdleistungen / Unteraufträge an Dritte
- Projektbezogener Gemeinausgabenzuschlag
- Unternehmen kann ein Gemeinausgabenzuschlag von bis zu 100 % der Personalausgaben gewährt werden
- Bei Universitäten und Hochschulen beträgt der Gemeinausgabenzuschlag höchstens 20 % der Personalausgaben
Innovations-Check
Zweiter Invest BW Förderaufruf „Innovationen für den Klimaschutz“
20.01.-31.03.2022
Beim zweiten Förderaufruf wurde der Fokus auf Zukunftstechnologien gelegt:
- Klimaschutz
- Ressourceneffizienz
- biointelligente Systeme
- innovative Mobilitätssysteme
- CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher
- künstliche Intelligenz
- Quantentechnologie
- Gesundheitstechnologie
- Gesundheitsdienstleistungen
- Informations- und Kommunikationsdienstleistungen