ZIM Durchführbarkeitsstudie
Eine ZIM Dürchführbarkeitsstudie dient zur Vorbereitung eines ZIM Projekts.
Inhaltsverzeichnis
Ziele der ZIM Machbarkeitsstudie
Machbarkeits-/Durchführbarkeitsstudien wurden im Zuge der Erweiterung und Verbesserung der ZIM Richtlinie 2020 als weiterer ergänzender Baustein in die Förderrichtlinie mit aufgenommen. Seitdem werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivtäten in Form von einem ZIM Projekt gefördert.
Mit einer ZIM Durchführbarkeitsstudie werden drei zentrale Ziele verfolgt:
1.: Erstbewilligungsempfänger, junge Unternehmen und Kleinstunternehmen sollen dazu motiviert werden, sich an Forschungs- und Entwicklungsprojekte heranzuwagen.
2.: Die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte soll ermittelt werden.
- Technische Vorstudien
- Analyse des IST-Zustands von Wissenschaft und Technologie
- Marktanalyse
3.: ZIM Projekte sollen fundiert und gezielt vorbereitet werden.
- Identifikation, Ermittlung und Planung von:
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Ressourcen und Kompetenzen / spezialisiertem Wissen
- eventuelle Auftragsforscher oder Kooperationspartner
Inhalte einer Durchführbarkeitsstudie
- Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts durch Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests
- Untersuchung des aktuellen Stands von Wissenschaft, Forschung und Technik
- Prüfung der Schutzrechtesituation
- Identifizierung der notwendigen Arbeitsschritte im Rahmen des geplanten Projekts
- Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen
- Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner
- Marktanalyse
Rahmenbedingungen von ZIM Durchführbarkeitsstudien
Maximale Laufzeit: 8 Monate
Einem Unternehmen werden innerhalb von 12 Monaten bis zu 2 Durchführbarkeitsstudien bewilligt.
Zuwendungsfähige Kosten
- Personalkosten: Bruttogehalt der an der Durchführbarkeitsstudie beteiligten Mitarbeiter
- Fremdvergebene Unteraufträge: Für eine einzelne Durchführbarkeitsstudie dürfen bis zu zwei externe Aufträge vergeben werden. Der Umfang dieser Aufträge muss mindestens 10 % und darf höchstens 80 % des Zeitaufwands der Studie entsprechen
Höchstbetrag
- Einzelprojekt: 100.000 € – höchstens 30.000 € nicht technische Bestandteile
- Kooperationsprojekt: 200.000 € – höchstens 40.000 € nicht technische Bestandteile
Fördersätze
- Kleine Unternehmen: 70 %
- Mittlere Unternehmen: 60 %
- Mittelständische Unternehmen: 50 %
ACHTUNG: Durchführbarkeitsstudien sind explizit zur Vorbereitung von ZIM Projekten gedacht. Bis Sie die ersten Entwicklungszuschüsse erhalten, kann unter Umständen einige Zeit ins Land gehen.
Beispiel:
8 Monate für die Beantragung und Durchführung einer Machbarkeitsstudie
- Auszahlung der Förderung für die Machbarkeitsstudie
- Einzelprojekt: Vorfinanzierung der 100.000 € für die Studie, Eigenanteil für kleine Unternehmen: 30.000 €
- Kooperationsprojekt: Vorfinanzierung der 200.000 € für die Studie, Eigenanteil für kleine Unternehmen: 60.000 €
1-3 Monate (je nach Projekt) zur Erstellung und Einreichung von einem Antrag auf ZIM Förderung
- Weitere 4 Monate zur Prüfung und Bewilligung durch den Projektträger
- Nach Bewilligung: Projektbeginn, Einreichung einer Zahlungsanforderung, weitere 3-4 Monate bis der erste Teil der ZIM Förderung auf dem Konto des Unternehmens eingeht
- + X-Monate bis zur Markteinführung
Junge Unternehmen und Start Ups mit innovativen Produkten sollten unbedingt genau prüfen, ob eine Durchführbarkeitsstudie betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Im Rahmen unserer Full-Service ZIM Beratung unterstützen wir Sie gerne dabei!
Es muss genügend Liquidität vorhanden sein, um in diesen ca. 15-18 Monaten (bis die erste Teilzahlung aus der ZIM Förderung auf dem Firmenkonto eingeht), alle Kosten decken zu können. Sonst droht das Projekt zu scheitern. Es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen in dieser Zeit Insolvenz anmelden muss.
Antragsberechtigung für ZIM Durchführbarkeitsstudien
Um eine Durchführbarkeitsstudie im Rahmen der ZIM Förderung beantragen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Studie bezieht sich auf die Durchführbarkeit von einem für später geplanten ZIM Projekt
- Die Studie kann von eigenen qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden
- Das Unternehmen kann den entsprechenden Eigenanteil (z.B. 70 % Fördersatz = 30 % Eigenanteil) zur Finanzierung aufbringen
Antragsberechtigte Unternehmen:
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, weniger als 2 Mio € Umsatz und Bilanzsumme)
- Junge Unternehmen (Gründung innerhalb der letzten zehn Jahre)
- Erstbewilligungsempfänger (kleine und mittlere Unternehmen, die noch keine ZIM-Förderung und keine Förderung in anderen Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen in den letzten drei Jahren erhalten haben)
- kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, weniger als 10 Mio € Umsatz und Bilanzsumme)
- mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, weniger als 50 Mio € Umsatz und weniger als 43 Mio € Bilanzsumme)
- weitere mittelständische Unternehmen (unter 1000 Mitarbeiter)
- Projektförderung
- Einzelprojekte
- Kooperationsprojekte
- Internationale Kooperationsprojekte
- Projektskizze
- Projektträger
- Allgemeine Infos
- Verbesserung der Richtlinie 2021
- Neufassung der Richtlinie 2020
- historische Entwicklung und Geschichte der Richtlinie
- Antragsberechtigung
- Höhe der Förderung
- zuwendungsfähige Kosten
- Besteuerung
- Zahlungsanforderung
- Zwischenbericht
- Sachbericht
- Abschlussbericht
- Verwendungsnachweis
- Leistungen zur Markteinführung
- Ablauf unserer ZIM Beratung
- Vorteile und Nutzen unserer professionellen ZIM Beratung für Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Ablauf unseres Projekt-Checks
- Kooperationsnetzwerke
- Internationale Kooperationsnetzwerke
- Innovationsnetzwerke
- Netzwerkmanagement
- Netzwerkförderung
- Netzwerkeinrichtung
- Definition assoziierter Partner
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- Wie stellt man einen Antrag?
- Grundlage für einen Antrag
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