GRW Sachsen
Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Sachsen
Inhaltsverzeichnis
GRW Sachsen: Investitionszuschuss für Unternehmen
Die GRW Förderung Sachsen ist eine Investitionsförderung für:
- KMU und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Tourismusbetriebe mit größtenteils überregionalem Umsatz
die im Freistaat Sachsen in eine Betriebsstätte investieren und Dauerarbeitsplätze schaffen.
Förder-Höchstsätze
- kleine Unternehmen: bis zu 45 %
- mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
- große Unternehmen: bis zu 25 %
Die GRW Förder-Höchsätze der Land- und Stadtkreise in Sachsen können Sie der folgenden Karte entnehmen:
Der individuelle Fördersatz eines Unternehmens hängt neben der Größe des Unternehmens vom Investitionsvorhaben, dem Investitionsort (C- oder D-Fördergebiet) und der „anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage“ ab. Die Höhe des Investitionszuschusses in Euro wird berechnet, indem der Fördersatz auf die förderfähigen Kosten angewendet wird. Bemessungsgrenze der förderfähigen Kosten:
- pro neuem Dauerarbeitsplatz: 750.000 €
- pro gesichertem Dauerarbeitsplatz: 500.000 €
Bei einer Investitionssumme von insgesamt mehr als 50.000.000 € werden die Beihilfehöchstsätze gesenkt.
Sie wollen erfahren, wie hoch Ihr individueller Fördersatz ist? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!
Geförderte Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer ganz neuen Betriebsstätte
- Kapazitätserweiterung von bestehenden Betriebsstätten
- Diversifizierung / Erweiterung der Produktion um neue Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Optimierung / Modernisierung des Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten,
- die geschlossen worden sind
- oder ohne den Erwerb geschlossen worden wären
- Investitionen, durch die ein Unternehmen die nationalen und europäischen Umweltschutznormen übererfüllt
Geförderte Investitionen von großen Unternehmen (Nicht-KMU)
- Errichtung einer ganz neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit in bestehenden Betriebsstätten, sofern die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich ist wie die alte Tätigkeit
- Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen worden sind oder ohne den Erwerb geschlossen worden wären, sofern die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich ist wie die alte Tätigkeit vor dem Erwerb
- Diversifizierung / Erweiterung der Produktion um neue Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Investitionen, durch die ein Unternehmen die nationalen und europäischen Umweltschutznormen übererfüllt
Es gibt diverse Förderkriterien für Investitionen und Unternehmen. Sie wollen sicher wissen, ob Ihre Investition gefördert wird? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!
Förderfähige Kosten
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern und des Sachanlagevermögens das zum Vorhaben zählt
- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, die aktiviert werden und abgeschrieben werden können
- bei großen Unternehmen: höchstens 50 Prozent
- Wirtschaftsgüter, die gemietet oder geleast sind und beim Leasingnehmer aktiviert werden
- Bei Betriebsübernahme: Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplätze) für 2 Jahre
- weitere Kriterien:
- Jahresbruttolohnsumme einer Vollzeitstelle mind. 35.000 € (inkl. Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Sozialabgaben)
- förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 70.000 €
GRW Förderung für die Tourismus-Branche in Sachsen
Investitionsvorhaben von Tourismus Unternehmen, durch die neue Innovations-Produkte entwickelt oder bestehende Produkte gezielt ergänzt werden, sind förderfähig wenn:
- die Übernachtungszahlen sich erhöhen
- neue Gästegruppen gewonnen werden
- und die Saison verlängert wird
Kostenloser GRW-Check
GRW-Check
Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren GRW-Check anvertrauen, analysieren wir
- ob Ihre geplante Investiton gefördert wird.
- ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
- welche weiteren Fördermittel es für Ihre Investition gibt.
Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir die GRW Förderung und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.
Ganzheitliche Beratung zur GRW Förderung Sachsen
Die Deutsche Fördermittelberatung bietet eine ganzheitliche Beratung rund um die GRW Förderung Sachsen.
Von der Prüfung, ob ein Investitionsvorhaben förderfähig ist, über die Erstellung und Einreichung weitestgehend aller nötigen Antragsunterlagen bis hin zur Erstellung des vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nach Erhalt des Zuwendungsbescheid.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer individuellen Kundenbetreuung!
Ausführliche Informationen über unser Full-Service-Paket Fördermittelberatung finden Sie unter den folgenden Links:
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GRW Förderung Sachsen
Die GRW Förderung ist eines der zentralen Instrumente zur Wirtschaftsförderung in Deutschland. Durch die gezielte Förderung von Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen sollen Nachteile der regionalen Wirtschaft ausgeglichen bzw. Einkommen und Beschäftigung durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen erhöht werden.
Die GRW Förderung wird zu jeweils 50 % vom Bund und dem Bundesland, in dem investiert wird, finanziert. In Sachsen wird die GRW Förderung durch weitere Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getragen. Den Koordinierungsrahmen für die Gemeinschaftsaufgabe legen der Bund und die Bundesländer gemeinsam fest. Das Ministerium für Wirtschaft eines Bundeslandes kann in der eigenen Förderrichtlinie jedoch individuelle Schwerpunkte setzen.
Der GRW Koordinierungsrahmen 2022 für die Förderperiode 2022-2027, in dem unter anderem die GRW Fördergebiete 2022-2027 neu festgelegt wurden, ist mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat basierend auf diesem Rahmen am 30.04.2021 die Richtlinie „GRW RIGA“ für den Freistaat Sachsen veröffentlicht. Die GRW RIGA ist zum 21.05.2021 in Kraft getreten und war bis zum 31.12.2021 befristet. Denn der GRW Koordinierungsrahmen musste noch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Die GRW RIGA 2022 ist aktuell (19.04.2022) noch in Arbeit und soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Nachhaltigkeit und Umwelt (-schutz) im Rahmen der GRW Förderung Sachsen
- Anforderungen an eine energie- und ressourceneffiziente Investition
- möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen
- eine Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels
- eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Klima- und Umweltrisiken
(Mehr-)Ausgaben/förderfähige Kosten für den Umweltschutz werden mit einem Förderhöchstsatz von 45 % unterstützt.
Anzuwendende beihilferechtliche Grundlage
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Errichtung einer Betriebsstätte
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Kauf einer stillgelegten Betriebsstätte
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Kauf einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
-
Arbeitsplatzkriterium: Die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze am Investitionsort erhöht sich um mindestens 10 %
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Tarifbindung für die neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze im Sinne des Tarifvertraggesetzes
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allgemeines Abschreibungskriterium: Der Investitionsbetrag muss mindestens 50 % höher sein als die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen
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Weitere Kriterien für eine Antragstellung
- In Sachsen müssen mindestens 50.000 €, in manchen Fällen 70.000 €, investiert werden, damit das Investitionsvorhaben unterstützt bzw. gefördert wird.
- Damit ein Zuschuss gewährt wird, muss die Finanzierung des Investitionsvorhabens
- mindestens zu 25 % aus einem subventionsfreien Eigenbeitrag
- und mindestens 10 % Eigenkapital bestehen.
- Der Zuwendungsempfänger setzt seine Investition innerhalb von 36 Monaten um.
- Die beim Antrag zugrunde gelegten Dauerarbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre erhalten / besetzt werden.
Wann darf mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens begonnen werden?
Achtung! Bei Anträgen mit Ausgaben von unter 100.000 € darf mit der Umsetzung des Projekts erst begonnen werden, sobald die Antragsunterlagen eingereicht worden sind. Wenn im Antrag mehr als 100.000 € Ausgaben zugrunde gelegt werden, darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung oder der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Unternehmen, die vorzeitig mit der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens beginnen, riskieren die Ablehnung des Antrags oder die Rücknahme des Zuwendungsbescheids.
Es gibt diverse Förderkriterien für Investitionen und Unternehmen. Sie wollen sicher wissen, ob Ihre Investition gefördert wird? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!
Nicht förderfähige Kosten
- Erwerbskosten von Grundstücken
- Ersatzbeschaffungen / gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Anschaffungskosten von Fahrzeugen
- geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden
- nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Zinsen für den Zeitraum, in dem gebaut wird
- gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, die nicht gekauft werden sollen
- Sale-and-rent-back und Sale-and-lease-back Konstellationen
- Energieerzeugungslagen mit Vergütungsanspruch
Wer kann in Sachsen keinen Antrag auf GRW Förderung stellen?
Sachkapitalbezogene vs. lohnausgabenbezogene Zuschüsse
- Sachkapital: Die bezuschussten Wirtschafsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Unternehmen bleiben
- Lohnausgaben: Die zusätzlichen Dauerarbeitsplätze
- müssen für Aufgaben rund um ein förderfähiges Investitionsvorhaben geschaffen werden
- entweder eine überdurchschnittliche Qualifikation erfordern
- oder ein besonders hohes technisches Innovations- oder Wertschöpfungspotential haben
Wer kann in Sachsen ebenfalls einen Antrag auf GRW Förderung stellen?
Kommunen
- Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände
- rechtlich selbstständige Unternehmen
- ohne Gewinnerzielungsabsicht
- mit Körperschaften des öffentlichen Rechts als Gesellschafter
Zuschüsse von bis zu 90 % (!) bei Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Beispielsweise für die Errichtung eines Gewerbegebiets.
gemeinnützige außeruniversitäre wirtschafsnahe Forschungseinrichtungen
Zuschüsse für Investitionen in die „wirtschafsnahe Infrastruktur“
Um das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe, die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, zu erreichen, stellt der Freistaat Sachsen seinen Kommunen Zuschüsse für Investitionsvorhaben zum Ausbau und zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur zur Verfügung.
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Landkreise Görlitz und Nordsachsen: 90 %
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Stadt Dresden: 70 %
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alle anderen Landkreise und kreisfreie Städte:
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bis zum 31.12.2023 bewilligte Investitionsvorhaben: 90 %
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danach: 85 %
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Geförderte Infrastruktur-Investitionsvorhaben
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Industrie- und Gewerbegebiete, sowie Gewerbezentren:
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Erschließung, Errichtung, Ausbau und Revitalisierung
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damit sich neue Unternehmen ansiedeln können
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Anschluss von Gewerbebetrieben an die bestehende Infrastruktur
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Auf- oder Ausbau öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
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Geländeerschließung für den Tourismus
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Kommunikationsverbindungen
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Abwasseranlagen
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Häfen
-
Modernisierung bestehender Infrastruktur
-
Planungs- und Beratungsleistungen
- und einige mehr – wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Investition förderfähig ist