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ZIM-Richtlinie 2025

Seit dem 01.01.2025 gilt die neue ZIM-Richtlinie 2025 – die Grundlage für eine der attraktivsten Förderungen für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bedeutet das: neue Bedingungen, neue Chancen – aber auch neue Fragen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich mit der Richtlinie 2025 geändert hat, wie Sie Ihre Anträge richtig einordnen und warum eine fundierte Beratung den Unterschied macht.

ZIM Richtlinie
  1. ZIM-Förderung
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Das Wichtigste zur ZIM-Richtlinie 2025 in Kürze

  • Gültig seit 01.01.2025 – ersetzt die ZIM-Richtlinie 2020

  • Mehr Förderung für KMU, Start-ups und Erstbewilligungsempfänger – bessere Konditionen, höhere Fördersätze

  • Durchführbarkeitsstudien: jetzt bis zu 12 Monate Laufzeit, mehr Antragsteller zugelassen, Förderung über De-minimis-Regelung

  • Markteinführung: längere Fristen (18 statt 12 Monate), höhere Zuschüsse für komplexe Dienstleistungen

  • Externe Leistungen: bis zu 35 % der Personalkosten dürfen für Aufträge an Dritte angesetzt werden (z. B. IT-Freelancer)

  • Neue Förderhöchstgrenzen:

    • Einzelprojekte: bis 690.000 € (vorher 550.000 €)

    • Kooperationsprojekte: bis 560.000 € pro Unternehmen, max. 3 Mio. € gesamt

    • Forschungseinrichtungen: bis 280.000 €

    • Innovationsnetzwerke: bis 490.000 € national, bis 600.000 € international

  • Projektträger neu organisiert:

    • AiF Projekt GmbH = Kooperationsprojekte

    • VDI/VDE Innovation + Technik GmbH = Einzelprojekte, Netzwerke, Durchführbarkeitsstudien

ZIM-Richtlinie 2025

Welche Vorteile bringt die neue Richtlinie für Unternehmen?

Die ZIM-Richtlinie 2025 stärkt gezielt junge Unternehmen, kleine Betriebe und FuE-Einsteiger. Sie erhalten bessere Förderquoten, einfachere Bedingungen und einen erleichterten Zugang zu Durchführbarkeitsstudien. Damit sollen mehr KMU motiviert werden, anspruchsvolle Innovationsprojekte anzugehen.

    Warum wurde die ZIM-Richtlinie 2025 angepasst?

    Die Änderungen basieren auf der Evaluation 2024. Ziel: den Zugang für KMU erleichtern, die Internationalisierung stärken und moderne Personalkonzepte (z. B. Freelancer) berücksichtigen. Zudem sollen die Chancen erhöht werden, dass aus geförderten Projekten marktfähige Produkte entstehen.

      Welche neuen Förderhöchstgrenzen gelten ab 2025?

      • Einzelprojekte: bis zu 690.000 € zuwendungsfähige Kosten (vorher 550.000 €)

      • Kooperationsprojekte: bis zu 560.000 € zuwendungsfähige Kosten pro Unternehmen (vorher 450.000 €), Forschungseinrichtungen bis 280.000 € zuwendungsfähige Kosten, Gesamtprojekt max. 3 Mio. € zuwendungsfähige Kosten

      • Innovationsnetzwerke: national bis 490.000 € zuwendungsfähige Kosten, international bis 600.000 € zuwendungsfähige Kosten

      Diese Anpassungen berücksichtigen gestiegene Personal- und Projektkosten und sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands.

      Was ändert sich bei den Durchführbarkeitsstudien?

      • De-minimis-Förderung: erleichtert den Zugang für junge Unternehmen, Start-ups und kleine Betriebe. Sie profitieren von Entlastungen in der Antragsprüfung und erhalten damit einen deutlich leichteren Zugang zur Förderung.

      • Längere Laufzeit: statt 8 nun bis zu 12 Monate.

      • Neue Förderoptionen: Neben wissenschaftlichen Partnern können auch projektbezogene Aufträge an Dritte (z. B. freiberufliche IT-Dienstleister) eingebunden werden.

      • Mehr Antragsteller: Auch KMU, die in den letzten 3 Jahren keine ZIM-Förderung erhalten haben, sind jetzt berechtigt.

      Wie werden Dienstleistungen zur Markteinführung gefördert?

      • Umfangreicher: Auch komplexe Leistungen wie Zulassungsdokumentationen (z. B. in der Medizintechnik) sind förderfähig.

      • Längere Frist: Anträge auf Markteinführungsleistungen können bis zu 18 Monate nach Projektende gestellt werden.

      • Projektbegleitend: Dienstleistungen können schon während der Entwicklung beantragt werden.

      Welche Neuerungen gibt es für Innovationsnetzwerke?

      • Nationale Netzwerke: Maximale zuwendungsfähige Kosten steigen von 420.000 € auf 490.000 €.

      • Internationale Netzwerke: Maximale zuwendungsfähige Kosten steigen von 520.000 € auf 600.000 €.

      • Erleichterte Bedingungen: Höherer Anteil von Aufträgen an Dritte möglich, um internationale Projekte besser umzusetzen.

      Wer sind die Projektträger ab 2025?

      • AiF Projekt GmbH: zuständig für Kooperationsprojekte

      • VDI/VDE Innovation + Technik GmbH: zuständig für Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Innovationsnetzwerke

      Alle Anträge, die noch bis 31.12.2024 nach der alten Richtlinie gestellt wurden, werden ab 2025 automatisch von den neuen Trägern übernommen.

      Alle Infos aus der ZIM-Richtlinie 2025

      Die ZIM-Richtlinie 2025 regelt im Detail, welche Unternehmen förderfähig sind, welche Arten von Projekten unterstützt werden, wie hoch die ZIM-Förderung ist und welche Anforderungen an Anträge gestellt werden.

      Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, erstellten wir für die wichtigsten Themen aus der Richtlinie einzelne Ratgeber. Jeder Artikel basiert bereits auf den aktuellen Vorgaben der ZIM-Richtlinie 2025:

        Autor:

        Florian Steidele

        Florian Steidele

        ZIM-Berater seit 2006

         

        Florian Steidele verfügt über tiefes, fundiertes Wissen zur ZIM-Förderung. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der ZIM-Beratung. In seinen Fachartikeln teilt er dieses Wissen, um Informationen zur ZIM-Förderung verständlich aufzubereiten und praxisnahen Mehrwert zu bieten.

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        ZIM Beratung durch ZIM Berater Florian Steidele

        Geschichte und Entwicklung der ZIM-Richtlinie

        Am 01.07.2008 ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ins Leben gerufen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Bundeswirtschaftsministerium verschiedene Programme zur Förderung von innovativen FuE-Einzel- und Kooperationsprojekten und FuE-Netzwerken.

        Von Anfang an wurde die Förderwirkung der Innovationsprogramme von wissenschaftlichen Institutionen analysiert. Bereits Anfang der 2000er stellte sich heraus, dass die Innovationsförderung für den Mittelstand eine äußert positive Breitenwirkung hat. Basierend auf den Erkenntnissen dieser Analysen wurde die Richtlinie immer wieder erweitert und verbessert.

        Anbei die Geschichte der ZIM-Richtlinie, chronologisch beginnend bei den letzten Änderungen, Schritt für Schritt zurück bis zum Start im Jahre 2008. Die Ausgestaltung der Vorgängerprogramme folgt ebenfalls.

        ZIM-Richtlinie 2024

        Änderungen vom 18.06.2024

        Die dritte Änderung der ZIM-Richtlinie 2020 wurde am 18. Juni 2024 beschlossen und am 27. Juni 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Inkrafttreten: 1. Juli 2024.

        • De-minimis-Regelung erweitert:

          • Managementleistungen in Innovationsnetzwerken und bestimmte Leistungen zur Markteinführung fallen künftig unter die EU-De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2831/2023.

          • Anpassung der Fußnoten in den Richtlinienpassagen an die neue De-minimis-Verordnung.

        • Transparenz & Veröffentlichungspflichten:

          • Zuwendungsgeber dürfen künftig folgende Projektdaten öffentlich machen:

            • Thema des Vorhabens

            • Zuwendungsempfänger & ausführende Stelle

            • verantwortlicher Projektleiter

            • Bewilligungszeitraum

            • Höhe der Zuwendung & Eigenanteil

          • Einzelbeihilfen über 100.000 € werden wie bisher in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank veröffentlicht (innerhalb von 6 Monaten).

          • Ab 1. Januar 2026: De-minimis-Beihilfen werden zusätzlich in einem zentralen öffentlichen Register erfasst.

        Mit dieser Änderung wurde die rechtliche Basis für De-minimis-Beihilfen im ZIM gestärkt und die Transparenzpflichten für Förderprojekte deutlich erweitert.

        Änderungen vom 29.12.2023:

        Die ZIM-Richtlinie wurde am 29. Dezember 2023 geändert (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 12. Januar 2024). Ziel war die Anpassung an das aktuelle EU-Beihilferecht (AGVO).

        • Rechtsgrundlage aktualisiert: Anpassung an die EU-Verordnung (EU) 2023/1315.

        • Transparenzpflicht: Einzelbeihilfen über 100.000 € müssen innerhalb von 6 Monaten in der EU-Beihilfetransparenzdatenbank veröffentlicht werden.

        • Beihilfefähige Kosten konkretisiert:

          • Personalkosten für Forscher, Techniker, Projektpersonal

          • Instrumente & Ausrüstung (anteilig, wenn nicht dauerhaft genutzt)

          • Gebäude & Grundstücke (anteilige Nutzung, Wertminderung)

          • Auftragsforschung, Beratung, Patente (arm’s-length-Prinzip)

          • Gemeinkosten & Betriebskosten – pauschal bis 20 % der direkten Projektkosten ansetzbar

        • Kategorien verbindlich: Alle Projekte müssen klar einer FuE-Kategorie zugeordnet werden:

          • Industrielle Forschung

          • Experimentelle Entwicklung

          • Durchführbarkeitsstudien

        Damit wurde die ZIM-Förderung EU-konform ausgerichtet und transparenter gestaltet – ein wichtiger Zwischenschritt hin zur neuen ZIM-Richtlinie 2025.

        ZIM-Richtlinie 2021

        Am 11.06.2021 sind einige Änderungen an der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Dabei wurde die Richtlinie an einigen Stellen präzisiert:

        • Forschungseinrichtungen dürfen sich nun auch an Innovationsnetzwerken beteiligen.
        • Die maximale Laufzeit der Phasen 1 und 2 von Innovationsnetzwerken kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
        • Voraussetzung für eine ZIM Förderung ist jetzt eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung. Eine Niederlassung in der Bundesrepublik zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht nicht mehr aus.
        • „Unternehmen in Schwierigkeiten“, die vor dem 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren, haben nun basierend auf der EU-Verordnung 654/2014 vom 05.04.2021 Fördermöglichkeiten im Rahmen der ZIM Förderung.

        ZIM-Richtlinie 2020

        Laufzeit: 17.03.2020 bis 31.12.2024

        Die neue Richtlinie wurde wie folgt ergänzt und verbessert:

        • Durchführbarkeitsstudien von jungen Unternehmen (jünger als 10 Jahre), sehr kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern werden gefördert.
        • Kleine junge Unternehmen werden unabhängig von Ihrem Standort mit höheren Fördersätzen unterstützt.
        • Die Leistungen zur Markteinführung wurden ausgeweitet.
        • Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden können nun ebenfalls eine ZIM-Förderung beantragen. Allerdings nur Kooperationsprojekte zusammen mit einem Unternehmen, das weniger als 500 Mitarbeitende hat. Dadurch wird die Idee verfolgt, dass die Umsetzung der Forschungsergebnisse in markttaugliche Produkte durch die Absatzstärke großer Unternehmen beflügelt wird.
        • Internationale Innovationsnetzwerke, die bereits erfolgreich Projekte umgesetzt haben, werden stetiger gefördert. Dadurch sollen deutsche Unternehmen leichter internationale Märkte erschließen können.
        • Die Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen sind erhöht worden. Dafür wurde im Zuge des „Gesamtdeutschen Fördersystem“ die Möglichkeit geschaffen, die ZIM-Förderung durch Gelder aus der GRW-Förderung zu ergänzen.
        • Erhöhung der förderfähigen Kosten bei
          • Einzelprojekten
            • ZIM-Richtlinie 2020: 550.000 €
            • ZIM-Richtlinie 2015: 380.000 €
          • Kooperationsprojekten
            • ZIM-Richtlinie 2020: 2.300.000 €
            • ZIM-Richtlinie 2015: 2.000.000 €
        • Erhöhte Zuwendungen für das Management von Innovationsnetzwerken:
          • ZIM-Richtlinie 2020: maximal 420.000 €
          • ZIM-Richtlinie 2015: maximal 380.000 €

        ZIM-Richtlinie 2015

        Laufzeit: 15.04.2015 bis 31.12.2019

        Mit der neuen Richtlinie vom 15.04.2015 wurde folgende, bis heute unveränderte, Programmstruktur festgelegt:

        • Projektförderung
          • Einzelprojekte: Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
          • Förderung von Kooperationsprojekten:
            • FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
            • FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
          • Netzwerkförderung
            • Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln

        ZIM-Richtlinie 2012

        Laufzeit: 01.07.2012 bis 31.12.2014

        2012 wurde die Programmstruktur wie folgt verändert:

        • Einzelprojekte (ZIM-SOLO)
          • Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
        • Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP)
          • KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
          • KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
          • VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
          • KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
          • KN: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln

        Die Förderung von Netzwerken wurde zwischenzeitlich in das Modul der Kooperationsförderung eingegliedert.

        Die Antragsberechtigung wurde anfangs ausgeweitet auf größere mittelständische Unternehmen, die zusammen mit verbundenen und Partnerunternehmen weniger als 500 Mitarbeitende haben.

        Im Januar 2014 wurde die Richtlinie dahingehend geändert, dass nur noch Unternehmen einen Antrag stellen konnte, die im Vorjahr weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie verbundener und Partnerunternehmen höchstens 250 Mitarbeitende beschäftigten.

        ZIM-Richtlinie 2011

        Laufzeit: 01.01.2011 bis 30.06.2012

        Nach dem Start 2008 und dem turbulenten Jahr 2009 wurde im Jahr 2011 folgende Programmstruktur festgelegt:

        • ZIM-SOLO
          • EP: Deutschlandweite Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
        • ZIM-KOOP
          • KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
          • KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
          • VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
          • KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
        • ZIM-NEMO
          • NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
        • ZIM-DL
          • Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP

        Die Antragsberechtigung wurde wieder auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern eingegrenzt.

        ZIM-Richtlinie 2009

        Laufzeit: 01.01.2009 bis 31.12.2010

        Ab dem 01.01.2009 wurde die Richtlinie um ein weiteres Projektförderungs-Modul ergänzt:

        • ZIM-SOLO
          • Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen in den neuen Bundesländern
          • Vorgängerprogramm: INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER (INNO-WATT)

        Ergänzungen der Richtlinie im Rahmen des Konjunkturpaket II ab dem 18.02.2009

        Zur Bekämpfung der Wirtschafskrise wurden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der ZIM Richtlinie im Jahr 2009 deutlich ausgeweitet:

        • Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik
        • Aufstockung der bis zum 31.12.2010 zur Verfügung stehenden Fördermittel um 900 Millionen €
        • Auch Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeiter konnten vorübergehend eine ZIM Förderung beantragen

        Im gleichen Zug wurde die Förderung von Einstiegsprojekten im Zuge des Moduls ZIM-Koop bis zum 31.12.2010 ausgesetzt und später in die Richtlinie 2011 nicht mehr übernommen. Die deutschlandweite Förderung von unternehmerischen Einzelprojekten deckte die hier geförderten Projekte fortan mit ab.

        Programmstruktur vom 18.02.2009 bis zum 31.12.2010

        • ZIM-SOLO
          • EP: deutschlandweite Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen
        • ZIM-KOOP
          • KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
          • KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
          • VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
          • KA: Projektförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die einen Forschungspartner mit FuE-Tätigkeiten beauftragen (Auftragsforschung)
        • ZIM-NEMO
          • NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
        • ZIM-DL
          • Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP

        ZIM-Richtlinie 2008

        Laufzeit: 01.07.2008 bis 31.12.2008

        Zum Start von ZIM im Jahr 2008 beinhaltete die Richtlinie die folgenden Module:

        • ZIM-KOOP
          • KU: FuE-Projekte bei denen mindestens zwei Unternehmen kooperieren
          • KF: FuE-Projekte bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
          • VP: Förderung von Verbundprojekten mit mindestens vier Beteiligten Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen mit Know-How in verschiedenen Technologiebereichen
          • E: Einstiegsprojekte
          • Vorgängerprogramme: PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen (PRO INNO und PRO INNO II), Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet)
        • ZIM-NEMO
          • NW: Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln
          • Vorgängerprogramm: Netzwerkmanagement Ost (NEMO)
        • ZIM-DL
          • Förderung von Beratungs- und Dienstleitungen zur Unterstützung von Projekten im Rahmen von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP

        Die Bedingungen und Konditionen wurde bei der Zusammenführung zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand nicht nur aus den Vorgängerprogrammen übernommen, sondern auch zum Start des Programms schon gezielt erweitert:

        • Deutschlandweite Netzwerkförderung durch das Modul ZIM-NEMO
        • Ergänzung des Moduls ZIM-DL zur Unterstützung von Innovationen
        • Vereinheitlichung des Antragsverfahren
        • Verbesserung der Konditionen

        Netzwerkmanagement Ost (NEMO)

        Laufzeit: 2002 bis 30.06.2008

        Das BMWi – damals noch Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – hat NEMO Anfang 2002 als Förderwettbewerb gestartet. Gefördert wurden Managementleistungen wie:

        • Konzeption
        • Koordination
        • Coaching
        • Schaffung einer technologischen Infrastruktur

        Voraussetzung für eine Netzwerkförderung war, dass sich mindestens sechs KMU und eine externe Netzwerkmanagement-Firma zu einem Innovationsnetzwerk zusammenschließen. So sollten Größennachteile kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Förderung externer Managementkapazitäten ausgeglichen werden.

        NEMO wurde am 01.07.2008 als ZIM-NEMO in das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand überführt. Nachdem in den neuen Bundesländern sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, ist die Netzwerkförderung bald auch auf die alten Bundesländer ausgeweitet worden. Mit der ZIM Richtlinie 2015 verschwand der Begriff NEMO. Seitdem gibt es das Fördermodul Managementförderung von Innovationsnetzwerken.

        Förderung von innovativen Netzwerken (InnoNet)

        Zwischen 1999 und 2008 hat das Bundeswirtschafsministerium mit dem Förderprogramm InnoNet das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen KMUs und Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verbessern und zu fördern. Dafür wurden technologieübergreifende Verbund-FuE-Projekte gefördert, an denen mindestens vier kleine mittelständische Unternehmen und mindestens zwei Forschungseinrichtungen beteiligt waren. Die Förderung solcher Verbundprojekte wurde 2008 zum Start von ZIM in das Modul ZIM-KOOP übernommen.

        INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER
        (INNO-WATT)

        Nachdem sich zeigte, dass kleine und mittlere Unternehmen auch ohne einen Entwicklungspartner erfolgreich Innovationen umsetzen, wurde die ZIM Richtlinie im Jahr 2009 um das Modul ZIM-SOLO für die Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten ergänzt. Im Zuge der Neufassung der ZIM Richtlinie 2015 ist der Begriff ZIM SOLO eliminiert worden. Seitdem gibt es die Förderart „Einzelprojekt“ im Modul ZIM Projekte, die bis heute Bestand hat.

        PRO INNO II

        Laufzeit: 2004 bis 30.06.2008

        PRO INNO wurde 2004 als PRO INNO II fortgeführt – mit veränderten Förderrichtlinien. Einzelbetriebliche „Einstiegsprojekte“ für Unternehmen, die nach fünf Jahren wieder oder erstmals forschen und entwickeln wollten, wurden anfangs nicht mehr gefördert. Im Mai 2006 sind Einstiegsprojekte wieder in das Programm aufgenommen worden.

        PRO INNO

        Das „PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Jahr 1999 gestartet.

        Es folgte auf die „Förderung der Forschungskooperation in der Mittelständischen Wirtschaft“ (FOKO).

        Bereits Anfang der 2000er startete die Förderung von FuE-Kooperationen mit folgenden Projektformen:

        • Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen (KU)
        • Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (KF)
        • Kooperationsprojekte eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag an eine Forschungseinrichtung (KA)
        • Zeitlich begrenzter Personalaustausch (P) mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen

        Einzelbetriebliche Projekte wurden unter der Voraussetzung, dass ein Unternehmen fünf Jahre vor Antragstellung keine Forschung und Entwicklung betrieben hat, als „Einstiegsprojekte“ gefördert.

        Quellen

        Die hier dargestellte historische Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramm Mittelbestand basiert auf folgenden Informationsquellen:

        • Dem Erfahrungsschatz von Florian Steidele, Geschäftsführer der Deutschen Fördermittelberatung, Fördermittel- und ZIM-Berater seit 2006, der die aufgelisteten Programme seit Beginn seiner Beratungspraxis kennt und ihre Entwicklungen und Veränderungen in die Praxis umgesetzt hat
        • Archiv von Studien und Statistiken auf zim.de