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ZIM-Leistungen zur Markteinführung

Sie wollen das Ergebnis Ihres ZIM-Projekts erfolgreich in den Markt bringen? Mit den ZIM-Leistungen zur Markteinführung sichern sich KMU bis zu 50 % Zuschuss für externe Dienstleistungen – von Patenten über Produktdesign bis zur Vermarktung. Nutzen Sie die Förderung, um Ihre Eigenmittel zu halbieren, Potenziale zu nutzen und Ihren Markterfolg nachhaltig zu sichern.

ZIM Leistungen zur Markteinführung
  1. ZIM-Förderung
  2. ZIM-Leistungen zur Markteinführung

Shortfacts ZIM-Leistungen zur Markteinführung:

  • Förderquote: 50 % Zuschuss auf Dienstleistungen zur Markteinführung

  • Rechenformel: Fördersatz × zuwendungsfähige Kosten = ZIM-Förderung

  • Maximal: 100.000 € förderfähige Kosten → 50.000 € Zuschuss

  • Förderfähig: Patente, Normen, Zertifizierungen, Marktforschung, Service- & Produktdesign, Vermarktungsstrategien, Messen

  • Antragsfrist: während des Projekts bis 15 Monate nach Projektende

  • Berechtigt: KMU (alle Kernleistungen), größere Unternehmen eingeschränkt

  • Chance: Nur 16,2 % aller Unternehmen nutzen diese Förderung – bei einer Bewilligungsquote von 83 %

Fazit: Viele verschenken hier bares Geld. Leistungen zur Markteinführung steigern den finanziellen Erfolg von ZIM-Projekten deutlich.

Was sind ZIM-Leistungen zur Markteinführung?

Eine Innovation ist erst dann erfolgreich, wenn sie am Markt ankommt. Genau hier setzt das ZIM an: Neben Forschung und Entwicklung werden auch Dienstleistungen zur Markteinführung gefördert.

Gerade für KMU ist das entscheidend: Zertifizierungen, Marktforschung, Designberatung und Messen sind kostenintensiv – und oft der Grund, warum Produkte zu spät oder gar nicht in den Markt gelangen.

Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung für diese externen Leistungen – und bringen Sie Ihre Innovation schneller und sicherer in den Markt.

Welche Leistungen sind für KMU besonders wertvoll?

1. Recht & Schutz – wie sichern Sie Ihr Know-how ab?

  • Patente & Schutzrechte anmelden

  • Zertifizierungen & Normen erfüllen (z. B. CE, ISO)

  • Rechtsberatung für internationale Märkte

Damit verhindern Sie, dass Ihre Innovation durch fehlenden Schutz oder regulatorische Hürden ausgebremst wird.

2. Markt & Strategie – wie verstehen Sie Kunden & Märkte besser?

  • Marktforschung & Analysen zur Zielgruppe und zum Wettbewerbsumfeld

  • Nutzung von Laboren, Tests und Datenbanken zur Produktvalidierung

  • Entwicklung von Service- und Produktdesign

So wissen Sie, ob Ihr Produkt marktfähig ist, wie Sie es optimal positionieren – und vermeiden teure Fehlentscheidungen.

3. Vermarktung – wie bringen Sie Ihre Innovation erfolgreich zum Kunden?

  • Entwicklung einer ganzheitlichen Vermarktungsstrategie

  • Beratung zu digitalem Marketing & Vertriebskonzepten

  • Unterstützung bei Markteinführungskampagnen

Mit einer klaren Strategie legen Sie die Basis für nachhaltigen Markterfolg – nicht nur für den ersten Launch, sondern auch für Wachstum und internationale Expansion.

Experten-Tipp: Nutzen Sie die Förderung für Dienstleistungen mit Langzeiteffekt

Schaffen Sie langfristigen, nachhaltigen Wert. Besonders wertvoll sind:

  • Ein durchdachtes Service- und Produktdesign, das Kundenzufriedenheit und Wiederkäufe langfristig sichert.

  • Eine professionelle Vermarktungsstrategie, die über Jahre hinweg trägt und international skalierbar ist.

So wirken die ZIM-Leistungen für die Markteinführung weit über das einzelne Projekt hinaus und stärken Ihre Wettbewerbsposition nachhaltig.

Wer kann ZIM-Leistungen zur Markteinführung beantragen?

  • Voraussetzung: Das zugrunde liegende FuE-Projekt muss bereits im ZIM bewilligt sein.

  • KMU profitieren am stärksten, da sie alle Kernleistungen beantragen können.

  • Größere Unternehmen sind in einzelnen Bereichen eingeschränkt (z. B. bei innovationsunterstützenden Diensten).

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

  • Zeitpunkt: Antragstellung möglich während der Projektlaufzeit oder bis 15 Monate nach Abschluss.

  • Umsetzung: Nach Antragseingang können Leistungen sofort beauftragt werden.

  • Anzahl: Bis zu drei Anträge je Projekt möglich.

  • Mindesthöhe: 1.000 € pro Antrag.

Fazit: Verschenken Sie nicht das Potenzial der ZIM-Leistungen zur Markteinführung!

Die ZIM-Leistungen zur Markteinführung  sind ein unterschätztes Förderinstrument. Mit bis zu 50 % Zuschuss auf essenzielle Dienstleistungen senken KMU ihre Kosten, beschleunigen den Markteintritt und sichern sich nachhaltigen Markterfolg.

Laut der ZIM-Evaluation 2024 nutzen bislang nur 16,2 % aller Unternehmen mit einem bewilligten FuE-Vorhaben die Möglichkeit, Leistungen zur Markteinführung zu beantragen.
Dabei liegt die Bewilligungsquote bei durchschnittlich 83 % – und ist damit deutlich höher als bei vielen anderen Fördermaßnahmen.

Am Ende bedeutet das: Nur bei 13,1 % aller ZIM-Projekte von Unternehmen werden Leistungen zur Markteinführung gefördert. Der Grund hierfür ist jedoch nicht, dass die Anträge abgelehnt werden. Sondern vielmehr, dass die meisten Unternehmen diese Förderung erst gar nicht beantragen

Quelle: ZIM-Evaluation 2024 (PDF)

Nutzen Sie diese Chance! Wir beraten Sie gerne, wie Sie die richtigen Maßnahmen im richtigen Moment beantragen.

Autor:

Florian Steidele

Florian Steidele

ZIM-Berater seit 2006

 

Florian Steidele verfügt über tiefes, fundiertes Wissen zur ZIM-Förderung. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der ZIM-Beratung. In seinen Fachartikeln teilt er dieses Wissen, um Informationen zur ZIM-Förderung verständlich aufzubereiten und praxisnahen Mehrwert zu bieten.

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