Forschungszulage 2026: So nutzen Unternehmen die neuen Höchstgrenzen
Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch kontinuierliche Neuentwicklung, belastet jedoch oft die Liquidität wachstumsstarker Unternehmen. Informieren Sie sich jetzt, wie die Forschungszulage 2026 den finanziellen Spielraum für Ihre Forschungsprojekte erweitert.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie profitieren können:
Shortfacts: Forschungszulage 2026
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Anhebung der jährlichen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro
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Attraktiver KMU-Bonus mit einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent
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Einführung einer 20 % Gemeinkostenpauschale für maximale Bürokratieerleichterung
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Anpassung des Stundensatzes auf 100 Euro für Eigenleistungen von Inhabern
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Rechtssichere Förderung durch gesetzlichen Anspruch und rückwirkende Beantragung
Unsere Full-Service-Forschungszulage-Beratung stützt sich auf über 20 Jahre Praxiserfahrung in der Begleitung komplexer Innovations- und Förderprojekte. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihr Förderpotenzial rechtssicher auszuschöpfen und den administrativen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
Forschungszulage 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland verbesserte Rahmenbedingungen für die steuerliche Forschungsförderung. Grundlage hierfür ist das am 18. Juli 2025 verkündete „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. Die Reform zielt darauf ab, die Liquidität innovativer Unternehmen durch erhöhte Bemessungsgrundlagen und vereinfachte Abrechnungsverfahren zu stärken.
Warum die Forschungszulage jetzt attraktiver ist als je zuvor
Mit dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage (FZulG) zu einem noch gewichtigeren Instrument der staatlichen Innovationsförderung. Während bisherige Reformen primär die Personalkosten fokussierten, integriert das aktuelle Gesetz verstärkt investive Anreize und senkt durch Pauschalierungen die administrativen Hürden für den Mittelstand.
Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro
Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wurde für alle nach dem 31. Dezember 2025 entstehenden Kosten auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben. Dies ermöglicht Unternehmen eine deutlich umfassendere Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).
| Zeitraum der Aufwendungen | Maximale Bemessungsgrundlage | Stundensatz Eigenleistung |
| 01.01.2020 – 30.06.2020 | 2.000.000 EUR | 40 EUR |
| 01.07.2020 – 27.03.2024 | 4.000.000 EUR | 40 EUR |
| 28.03.2024 – 31.12.2025 | 10.000.000 EUR | 70 EUR |
| Ab 01.01.2026 | 12.000.000 EUR | 100 EUR |
Sie haben nach dem 01.01.2020 geforscht und entwickelt, bisher keine Fördermittel dafür in Anspruch genommen und wollen wissen, ob Sie die Forschungszulage beantragen können? Dann ist unser Projekt-Check genau das richtige für Sie!
Die neue 20 % Gemeinkostenpauschale: Pauschale Abrechnung statt Einzelnachweis-Bürokratie
100 Euro statt 70 Euro: Der neue Stundensatz für Eigenleistungen von Inhabern
Maximale Fördersummen: Wie viel Forschungszulage steht Ihrem Unternehmen 2026 zu?
Der KMU-Vorteil: 35 % Erstattung für kleine und mittlere Unternehmen
Großunternehmen und Konzerne: Strategische Nutzung des 25 % Fördersatzes
Für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Regelung fallen, bleibt der Fördersatz bei 25 Prozent. Bei voller Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage entspricht dies einer Entlastung von 3 Millionen Euro pro Jahr. Für verbundene Unternehmen gilt dabei weiterhin, dass die Höchstgrenze für die gesamte Gruppe nur einmal in Anspruch genommen werden kann.
Synergien mit dem Investitionssofortprogramm: Abschreibungen als Förderhebel
Durch die Änderung von § 7 EStG können Aufwendungen für Investitionen (bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens), die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, mit höheren Sätzen abgeschrieben werden. Diese verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten fließen direkt in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage ein, sofern die Wirtschaftsgüter im geförderten FuE-Vorhaben genutzt werden.
Zur individuellen Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Projekts kann unser Projekt-Check als erste Orientierung dienen.
Förderfähige Vorhaben: Welche Innovationen erkennt die BSFZ an?
Die steuerliche Forschungszulage fördert eigenbetriebliche Forschung, Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und externe Auftragsforschung.
Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten müssen mindestens einer der folgenden drei Kategorien aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugeordnet werden können:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Trotz finanzieller Verbesserungen bleiben die inhaltlichen Anforderungen an die Projekte bestehen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft jedes Vorhaben nach den international anerkannten Frascati-Kriterien.
Welche Kosten ergeben die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungzulage?
Die Forschungszulage fördert folgende FuE-Aufwendungen:
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn von Mitarbeitern mit FuE-Tätigkeiten, inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
- Bei Einzelunternehmern: Pauschal 100 € pro Stunde, in der FuE-Eigenleistungen erbracht werden. Dabei können höchstens 40 Stunden pro Woche angerechnet werden
- 70 % der Kosten einer Auftragsforschung durch Dritte, auch innerhalb eines Konzerns
- Abschreibungen für Wirtschaftsgüter
- Ab dem 01.01.2026 zusätzlich Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten mit pauschal 20 % aller im jeweiligen Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen
Summe aller förderfähigen Kosten x Fördersatz = Steuerliche Forschungszulage
Rechenbeispiel KMU: 1.000.000 € förderfähige Kosten x 35 % = 350.000 €
Checkliste: Erfüllt Ihr Projekt die 5 Kernkriterien der BSFZ?
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Neuartigkeit: Zielt das Projekt auf neue Erkenntnisse ab, die über den Stand der Technik in Ihrer Branche hinausgehen?
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Schöpferisch: Beruht das Vorhaben auf originären, nicht trivialen Konzepten?
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Ungewissheit: Besteht ein technisches oder wissenschaftliches Risiko bezüglich des Endergebnisses?
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Systematisch: Wird das Projekt geplant, budgetiert und dokumentiert?
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Übertragbarkeit: Sind die Ergebnisse reproduzierbar oder für andere Forscher nutzbar?
Beispiele typischer Anwendungsfelder bei industrieller Forschung im Mittelstand:
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Maschinenbau: Entwicklung neuer, effizienterer Antriebssysteme oder Automatisierungslösungen
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Chemie/Material: Forschung an nachhaltigen Ersatzstoffen oder verbesserten Materialeigenschaften.
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Elektronik: Entwicklung hochintegrierter Sensorik für Industrie 4.0 Anwendungen
Fokus Softwareentwicklung: Wann IT-Projekte als förderfähige FuE gelten
Softwareentwicklung ist einer der am häufigsten beantragten Bereiche. Hier ist die Abgrenzung zur reinen Marktanpassung entscheidend. Förderfähig sind Entwicklungsvorhaben, die technologische Probleme bei der Softwarearchitektur, der Datenverarbeitung oder der Algorithmenentwicklung lösen. Die reine Implementierung bestehender Frameworks oder das Design von Benutzeroberflächen reicht in der Regel nicht aus.
Abgrenzung zu Standardleistungen: Das Risiko der Ablehnung minimieren
Die BSFZ lehnt Anträge ab, wenn es sich um routinemäßige Produktverbesserungen, Marktforschung oder reine Designanpassungen handelt. Es muss ein klarer Wissenszuwachs dokumentiert werden.
Forschungszulage beantragen: Liquidität sichern ohne bürokratischen Aufwand
Die Antragstellung der Forschungszulage ist zweistufig gegliedert und erfordert eine präzise Trennung von technischer Beschreibung und finanzieller Abrechnung.
Schritt 1: Die technische Bescheinigung (BSFZ) als Türöffner
Bevor steuerliche Daten eingereicht werden, muss die BSFZ die Förderfähigkeit bestätigen. Dieser Antrag kann jederzeit – auch während oder nach Abschluss des Vorhabens – gestellt werden. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.
Schritt 2: Der finanzielle Antrag beim Finanzamt – Verrechnung oder Auszahlung?
Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung beantragt. Die festgesetzte Zulage wird vollständig auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerlast, erfolgt eine Auszahlung.
Dokumentationspflichten 2026: Rechtssicherheit bei der nächsten Betriebsprüfung
Unternehmen müssen die FuE-Tätigkeit ihrer Mitarbeiter nachweisen können. Stundenzettel oder Projektberichte sind essenziell. Durch die neue 20 % Pauschale entfällt der Einzelnachweis für sonstige Betriebskosten, was den Prozess verschlankt.
Full-Service-Forschungszulage-Beratung: Maximale Förderung, minimaler Eigenaufwand
Viele Unternehmen scheuen den Aufwand der technischen Projektskizzen oder sorgen sich um die korrekte steuerliche Einordnung. Hier setzen wir an.
Unser Senior-Berater greift auf über 20 Jahre Erfahrung in FuE-Projekten sowie bei der Beantragung der Forschungszulage und anderer komplexer Innovationsförderungen zurück. Wir sprechen die Sprache Ihrer Ingenieure und verstehen die Anforderungen der Finanzbehörden.
Effizienz durch Expertise: Wir steigern Ihre Erfolgsquote
Wir verfügen über die Erfahrungswerte aus vielen BSFZ-Anträgen. Wir wissen, welche Formulierungen zur Anerkennung führen und wie wir Ihre Kostenstellen inklusive der neuen 20 % Pauschale optimal strukturieren.
Honorierung auf Erfolgsbasis: Kein finanzielles Risiko
Wir arbeiten nach einem klaren Prinzip: Unser Erfolg ist an Ihren Erfolg gekoppelt. Wir nutzen ein erfolgsabhängiges Honorarmodell. Damit entfällt für Sie das Risiko, in Beratung investieren zu müssen, ohne eine Forschungszulage zu erhalten.
Sind Sie unsicher, ob Ihr aktuelles Projekt die neuen Kriterien für 2026 erfüllt? Nutzen Sie unseren Projekt-Check für eine fundierte Einschätzung durch unsere Experten.
Forschungszulage: Beratung bringt Klarheit!
Zweistufiges Antragsverfahren, Kriterien, Vorschriften, förderfähige Kosten, … Anstatt sich selbst zeitaufwändig in die Forschungszulage einzulesen, können Sie sich auch einfach mit uns in Verbindung setzen. Starten Sie unseren kostenlosen Projekt-Check und wir analysieren Ihre Erfolgschancen in einem persönlichen Gespräch.
Das folgende Video zeigt Ihnen in 96 Sekunden, wie wir Ihr Entwicklungsvorhaben tatkräftig unterstützen!
Steuerliche Behandlung und Bilanzierung
Die steuerfreie Vereinnahmung: Auswirkungen auf EStG und KStG
Übersicht Steuerliche Behandlung nach Rechtsform:
| Rechtsform | Beantragung über… | Wirkung |
| Einzelunternehmen | ESt-Erklärung | Mindert die ESt-Schuld. Auszahlung wenn Forschungszulage höher als ESt-Schuld. |
| GmbH / AG | KSt-Erklärung | Mindert die KSt-Schuld. Auszahlung wenn Forschungszulage höher als KSt-Schuld. |
| Personengesellschaften | Gesonderte Feststellung | Aufteilung auf Gesellschafterebene |
Rückwirkende Beantragung: Wie Sie sich Gelder für Vorhaben bis 2022 zurückholen
Voraussetzungen für die Steuerliche Forschungszulage
Vorteile der Forschungszulage
| Forschungszulage | andere Förderprogramm | |
| Beantragung | Kann flexibel rückwirkend für alle nach dem 1.1.2020 begonnenen FuE-Aktivitäten beantragt werden. | Müssen vor Beginn der FuE-Aktivitäten beantragt werden. |
| Sicherheit & Planbarkeit | Wenn die Förderfähigkeit vom BSFZ bescheinigt wurde, besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungsförderung und es kann mit dem Zuschuss geplant und kalkuliert werden. | Die Fördergelder können eingeplant werden, wenn Sie bewilligt wurden. |
| Kreativität | Es gibt keinen Wettbewerb um die Fördermittel sowie keinerlei Vorschriften zum Inhalt der Forschung. Ergebnisoffenheit und neue Erkenntnisse sind sogar vorgeschrieben. | Die Bewilligung ist an den Inhalt der Forschung bzw. Entwicklung und deren technologische Schwerpunkte geknüpft. |
Nachteile der Steuerlichen Forschungszulage
Alles hat seine Vor- und Nachteile. So auch die Steuerliche Forschungszulage. Im Vergleich zu den meisten Projektförderungen, wie z.B. der ZIM-Förderung, sind die Fördersätze der Forschungszulage niedrig. Da die steuerliche Forschungszulage rückwirkend im nächsten Wirtschaftsjahr beantragt wird, muss das FuE-Projekt vorfinanziert werden.
Wenn Sie unseren Projekt-Check nutzen, wägen wir speziell für Ihr Projekt alle Vor- und Nachteile ab und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Förderkonzept!
Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Der Antrag auf Prüfung und Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage gestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass durch die steuerliche Forschungszulage wirkliche Innovationen gefördert werden.
Nur wenn die BSFZ ein Projekt als ausreichend innovativ beurteilt, stellt Sie einem Unternehmen den Nachweis der Forschungstätigkeit aus. Die Bescheinigung auf Begünstigungsfähigkeit wird im Falle einer Gewährung von der Bescheinigungsstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Forschungszulagengesetz
Die Forschungszulage basiert auf dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – kurz Forschungszulagengesetz (FZulg) – das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Das besondere an der Forschungszulage ist, dass es im wahrsten Sinne des Wortes eine Rechtsgrundlage für sie gibt. Denn ein Unternehmen, dem von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigt wird, dass sein(e) FuE-Projekt(e) förderfähig ist/sind, hat gemäß dem Forschungszulagengesetz einen Rechtsanspruch auf entsprechende Fördermittel.
Fazit: Innovation fördern, Liquidität sichern – nutzen Sie das volle Potenzial der Forschungszulage 2026
Die neuen Regelungen von 2026 markieren einen Wendepunkt für den deutschen Innovationsstandort. Durch die Kombination aus Rekord-Fördersummen und Bürokratieerleichterungen wie der Gemeinkostenpauschale wird Ihr Forschungsgeist heute so direkt belohnt wie nie zuvor. In einem volatilen Marktumfeld ist dieses „Steuer-Cashback“ eine gute Möglichkeit, um Ihre technologische Führung rechtssicher und planbar zu finanzieren.
Unsere Erfahrung zeigt: Ein großer Hebel für Unternehmen liegt darin, Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen. Gerade 2026 sind die Rahmenbedingungen so unternehmensfreundlich wie selten zuvor. Der Zugang zu staatlichen Mitteln ist deutlich vereinfacht, sodass sich ein Einstieg besonders lohnt.
Starten Sie pragmatisch, fokussieren Sie sich ganz auf Ihre Kernentwicklung – und überlassen Sie die administrativen Details vertrauensvoll unseren Experten. So schöpfen Sie Förderpotenziale effizient aus, ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrem Tagesgeschäft.
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihren Erfolg und ermitteln Sie Ihre individuellen Förderchancen noch heute – mit unserem kostenlosen Projekt-Check.
Autor:

Florian Steidele
Forschungszulage-Berater seit 2006
Florian Steidele verfügt über tiefes, fundiertes Wissen zur Forschungszulage. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der Forschungszulage-Beratung. In seinen Fachartikeln teilt er dieses Wissen, um Informationen zur Forschungszulage verständlich aufzubereiten und praxisnahen Mehrwert zu bieten.
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