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Forschungszulage 2026: So nutzen Unternehmen die neuen Höchstgrenzen

Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch kontinuierliche Neuentwicklung, belastet jedoch oft die Liquidität wachstumsstarker Unternehmen. Informieren Sie sich jetzt, wie die Forschungszulage 2026 den finanziellen Spielraum für Ihre Forschungsprojekte erweitert.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie profitieren können:

ZIM Beratung durch ZIM Berater Florian Steidele
  1. Forschungszulage

Shortfacts: Forschungszulage 2026

  • Anhebung der jährlichen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro

  • Attraktiver KMU-Bonus mit einem erhöhten Fördersatz von 35 Prozent

  • Einführung einer 20 % Gemeinkostenpauschale für maximale Bürokratieerleichterung

  • Anpassung des Stundensatzes auf 100 Euro für Eigenleistungen von Inhabern

  • Rechtssichere Förderung durch gesetzlichen Anspruch und rückwirkende Beantragung

Unsere Full-Service-Forschungszulage-Beratung stützt sich auf über 20 Jahre Praxiserfahrung in der Begleitung komplexer Innovations- und Förderprojekte. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihr Förderpotenzial rechtssicher auszuschöpfen und den administrativen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren.

Forschungszulage 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland verbesserte Rahmenbedingungen für die steuerliche Forschungsförderung. Grundlage hierfür ist das am 18. Juli 2025 verkündete Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Reform zielt darauf ab, die Liquidität innovativer Unternehmen durch erhöhte Bemessungsgrundlagen und vereinfachte Abrechnungsverfahren zu stärken.

Warum die Forschungszulage jetzt attraktiver ist als je zuvor

Mit dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage (FZulG) zu einem noch gewichtigeren Instrument der staatlichen Innovationsförderung. Während bisherige Reformen primär die Personalkosten fokussierten, integriert das aktuelle Gesetz verstärkt investive Anreize und senkt durch Pauschalierungen die administrativen Hürden für den Mittelstand.

Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro

Die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen wurde für alle nach dem 31. Dezember 2025 entstehenden Kosten auf 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr angehoben. Dies ermöglicht Unternehmen eine deutlich umfassendere Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).

Zeitraum der Aufwendungen Maximale Bemessungsgrundlage Stundensatz Eigenleistung
01.01.2020 – 30.06.2020 2.000.000 EUR 40 EUR
01.07.2020 – 27.03.2024 4.000.000 EUR 40 EUR
28.03.2024 – 31.12.2025 10.000.000 EUR 70 EUR
Ab 01.01.2026 12.000.000 EUR 100 EUR

Sie haben nach dem 01.01.2020 geforscht und entwickelt, bisher keine Fördermittel dafür in Anspruch genommen und wollen wissen, ob Sie die Forschungszulage beantragen können? Dann ist unser Projekt-Check genau das richtige für Sie!

Die neue 20 % Gemeinkostenpauschale: Pauschale Abrechnung statt Einzelnachweis-Bürokratie

Eine der zentralen administrativen Erleichterungen für 2026 ist die Einführung einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20 Prozent. Für alle Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten pauschal berücksichtigt.
Dies bedeutet, dass Unternehmen nicht mehr jedes Verbrauchsmaterial oder jeden Energiekostenanteil einzeln nachweisen müssen. Die Basis für diese 20 % bildet die Summe aus Personalkosten, Auftragskosten (anteilig), Eigenleistungen und Abschreibungen.

100 Euro statt 70 Euro: Der neue Stundensatz für Eigenleistungen von Inhabern

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften profitieren von einer weiteren Erhöhung des fiktiven Unternehmerlohns. Für Tätigkeiten, die ab dem 1. Januar 2026 geleistet werden, steigt der ansetzbare Betrag auf 100 Euro je Arbeitsstunde (zuvor 70 Euro). 
Wichtig für die Praxis: Dieser erhöhte Satz gilt auch für bereits laufende Vorhaben für alle ab dem 01.01.2026 erbrachten Stunden.
Expertentipp: Projekte, die nach dem 01.01.2026 starten, werden durch die Forschungszulage stärker gefördert. Durch die neue 20 % Gemeinkostenpauschale erhöht sich der effektive Förderbetrag ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand. Bei laufenden Projekten sollte geprüft werden, ob neue Arbeitspakete ab 2026 als eigenständiges FuE-Vorhaben definiert werden können, um die Gemeinkostenpauschale voll auszuschöpfen.

Maximale Fördersummen: Wie viel Forschungszulage steht Ihrem Unternehmen 2026 zu?

Die Höhe der tatsächlichen Forschungszulage hängt maßgeblich von der Unternehmensgröße und der Art der Aufwendungen ab. Seit der Einführung des Wachstumschancengesetzes wird zwischen dem Standard-Fördersatz und dem KMU-Bonus unterschieden.

Der KMU-Vorteil: 35 % Erstattung für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition erhalten einen erhöhten Fördersatz von 35 Prozent. In Kombination mit der neuen Bemessungsgrundlage von 12 Mio. Euro ergibt sich eine maximale jährliche Steuergutschrift von 4,2 Millionen Euro.

Großunternehmen und Konzerne: Strategische Nutzung des 25 % Fördersatzes

Für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Regelung fallen, bleibt der Fördersatz bei 25 Prozent. Bei voller Ausschöpfung der Bemessungsgrundlage entspricht dies einer Entlastung von 3 Millionen Euro pro Jahr. Für verbundene Unternehmen gilt dabei weiterhin, dass die Höchstgrenze für die gesamte Gruppe nur einmal in Anspruch genommen werden kann.

Synergien mit dem Investitionssofortprogramm: Abschreibungen als Förderhebel

Durch die Änderung von § 7 EStG können Aufwendungen für Investitionen (bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens), die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, mit höheren Sätzen abgeschrieben werden. Diese verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten fließen direkt in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage ein, sofern die Wirtschaftsgüter im geförderten FuE-Vorhaben genutzt werden.

Expertentipp: Integrieren Sie die 20 % Gemeinkostenpauschale frühzeitig in Ihre Budgetplanung. Da die Pauschale auf alle anderen förderfähigen Kosten aufgeschlagen wird, erhöht sie faktisch die Förderquote Ihrer Personalkosten auf bis zu 42 % (bei KMU) bzw. 30 % (bei Großunternehmen).

Zur individuellen Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Projekts kann unser Projekt-Check als erste Orientierung dienen.

Förderfähige Vorhaben: Welche Innovationen erkennt die BSFZ an?

Die steuerliche Forschungszulage fördert eigenbetriebliche Forschung, Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und externe Auftragsforschung.

Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten müssen mindestens einer der folgenden drei Kategorien aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugeordnet werden können:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Trotz finanzieller Verbesserungen bleiben die inhaltlichen Anforderungen an die Projekte bestehen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft jedes Vorhaben nach den international anerkannten Frascati-Kriterien.

Welche Kosten ergeben die Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungzulage?

Die Forschungszulage fördert folgende FuE-Aufwendungen:

  • Steuerpflichtiger Arbeitslohn von Mitarbeitern mit FuE-Tätigkeiten, inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
  • Bei Einzelunternehmern: Pauschal 100 € pro Stunde, in der FuE-Eigenleistungen erbracht werden. Dabei können höchstens 40 Stunden pro Woche angerechnet werden
  • 70 % der Kosten einer Auftragsforschung durch Dritte, auch innerhalb eines Konzerns
  • Abschreibungen für Wirtschaftsgüter
  • Ab dem 01.01.2026 zusätzlich Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten mit pauschal 20 % aller im jeweiligen Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen

Summe aller förderfähigen Kosten x Fördersatz = Steuerliche Forschungszulage

Rechenbeispiel KMU: 1.000.000 € förderfähige Kosten x 35 % = 350.000 €

Checkliste: Erfüllt Ihr Projekt die 5 Kernkriterien der BSFZ?

  • Neuartigkeit: Zielt das Projekt auf neue Erkenntnisse ab, die über den Stand der Technik in Ihrer Branche hinausgehen?
  • Schöpferisch: Beruht das Vorhaben auf originären, nicht trivialen Konzepten?
  • Ungewissheit: Besteht ein technisches oder wissenschaftliches Risiko bezüglich des Endergebnisses?
  • Systematisch: Wird das Projekt geplant, budgetiert und dokumentiert?
  • Übertragbarkeit: Sind die Ergebnisse reproduzierbar oder für andere Forscher nutzbar?

Beispiele typischer Anwendungsfelder bei industrieller Forschung im Mittelstand:

  • Maschinenbau: Entwicklung neuer, effizienterer Antriebssysteme oder Automatisierungslösungen
  • Chemie/Material: Forschung an nachhaltigen Ersatzstoffen oder verbesserten Materialeigenschaften.
  • Elektronik: Entwicklung hochintegrierter Sensorik für Industrie 4.0 Anwendungen

Fokus Softwareentwicklung: Wann IT-Projekte als förderfähige FuE gelten

Softwareentwicklung ist einer der am häufigsten beantragten Bereiche. Hier ist die Abgrenzung zur reinen Marktanpassung entscheidend. Förderfähig sind Entwicklungsvorhaben, die technologische Probleme bei der Softwarearchitektur, der Datenverarbeitung oder der Algorithmenentwicklung lösen. Die reine Implementierung bestehender Frameworks oder das Design von Benutzeroberflächen reicht in der Regel nicht aus.

Abgrenzung zu Standardleistungen: Das Risiko der Ablehnung minimieren

Die BSFZ lehnt Anträge ab, wenn es sich um routinemäßige Produktverbesserungen, Marktforschung oder reine Designanpassungen handelt. Es muss ein klarer Wissenszuwachs dokumentiert werden.

Forschungszulage beantragen: Liquidität sichern ohne bürokratischen Aufwand

Die Antragstellung der Forschungszulage ist zweistufig gegliedert und erfordert eine präzise Trennung von technischer Beschreibung und finanzieller Abrechnung.

Schritt 1: Die technische Bescheinigung (BSFZ) als Türöffner

Bevor steuerliche Daten eingereicht werden, muss die BSFZ die Förderfähigkeit bestätigen. Dieser Antrag kann jederzeit – auch während oder nach Abschluss des Vorhabens – gestellt werden. Die Bescheinigung ist für das Finanzamt bindend.

Schritt 2: Der finanzielle Antrag beim Finanzamt – Verrechnung oder Auszahlung?

Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung beantragt. Die festgesetzte Zulage wird vollständig auf die Steuerschuld angerechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerlast, erfolgt eine Auszahlung.

Dokumentationspflichten 2026: Rechtssicherheit bei der nächsten Betriebsprüfung

Unternehmen müssen die FuE-Tätigkeit ihrer Mitarbeiter nachweisen können. Stundenzettel oder Projektberichte sind essenziell. Durch die neue 20 % Pauschale entfällt der Einzelnachweis für sonstige Betriebskosten, was den Prozess verschlankt.

Expertentipp: Die Qualität der technischen Projektskizze entscheidet über den Erfolg. Verwenden Sie keine Marketing-Sprache („revolutionär“, „einzigartig“), sondern beschreiben Sie das technologische Risiko („unbekannte Variablen“, „technologische Sackgassen“). Die Gutachter der BSFZ sind Wissenschaftler und Ingenieure, keine Betriebswirte.

Full-Service-Forschungszulage-Beratung: Maximale Förderung, minimaler Eigenaufwand

Viele Unternehmen scheuen den Aufwand der technischen Projektskizzen oder sorgen sich um die korrekte steuerliche Einordnung. Hier setzen wir an.

Unser Senior-Berater greift auf über 20 Jahre Erfahrung in FuE-Projekten sowie bei der Beantragung der Forschungszulage und anderer komplexer Innovationsförderungen zurück. Wir sprechen die Sprache Ihrer Ingenieure und verstehen die Anforderungen der Finanzbehörden.

Effizienz durch Expertise: Wir steigern Ihre Erfolgsquote

Wir verfügen über die Erfahrungswerte aus vielen BSFZ-Anträgen. Wir wissen, welche Formulierungen zur Anerkennung führen und wie wir Ihre Kostenstellen inklusive der neuen 20 % Pauschale optimal strukturieren.

Honorierung auf Erfolgsbasis: Kein finanzielles Risiko

Wir arbeiten nach einem klaren Prinzip: Unser Erfolg ist an Ihren Erfolg gekoppelt. Wir nutzen ein erfolgsabhängiges Honorarmodell. Damit entfällt für Sie das Risiko, in Beratung investieren zu müssen, ohne eine Forschungszulage zu erhalten.

Expertentipp: Unsere Full-Service-Forschungszulage-Beratung entlastet Ihre Technik- und Finanzabteilung im laufenden Prozess. Während Ihre Ingenieure weiterentwickeln, strukturieren wir Ihre Dokumentation so, dass sie jeder Betriebsprüfung standhält. Wir begleiten Sie von der ersten technischen Analyse bis zur finalen Festsetzung durch das Finanzamt.

Sind Sie unsicher, ob Ihr aktuelles Projekt die neuen Kriterien für 2026 erfüllt? Nutzen Sie unseren Projekt-Check für eine fundierte Einschätzung durch unsere Experten.

Forschungszulage: Beratung bringt Klarheit!

Zweistufiges Antragsverfahren, Kriterien, Vorschriften, förderfähige Kosten, … Anstatt sich selbst zeitaufwändig in die Forschungszulage einzulesen, können Sie sich auch einfach mit uns in Verbindung setzen. Starten Sie unseren kostenlosen Projekt-Check und wir analysieren Ihre Erfolgschancen in einem persönlichen Gespräch.

Das folgende Video zeigt Ihnen in 96 Sekunden, wie wir Ihr Entwicklungsvorhaben tatkräftig unterstützen!

Vorschaubild Video ZIM Beratung Innovationsförderung Drittmittel Forschungsförderung

Steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Die Forschungszulage ist steuerlich besonders attraktiv gestaltet, um den Innovationsanreiz nicht durch nachgelagerte Besteuerung zu schmälern.

Die steuerfreie Vereinnahmung: Auswirkungen auf EStG und KStG

Die Forschungszulage ist gemäß § 1 FZulG steuerfrei. Sie mindert nicht die abziehbaren Betriebsausgaben und wird nicht als steuerpflichtiger Ertrag gewertet. Dies gilt sowohl für die Einkommensteuer (EStG) als auch für die Körperschaftsteuer (KStG) und Gewerbesteuer.

Übersicht Steuerliche Behandlung nach Rechtsform:

Rechtsform Beantragung über… Wirkung
Einzelunternehmen ESt-Erklärung Mindert die ESt-Schuld. Auszahlung wenn Forschungszulage höher als ESt-Schuld.
GmbH / AG KSt-Erklärung Mindert die KSt-Schuld. Auszahlung wenn Forschungszulage höher als KSt-Schuld.
Personengesellschaften Gesonderte Feststellung Aufteilung auf Gesellschafterebene
Expertentipp: Kleine, mittlere und junge Unternehmen / Start Ups sollten nur auf die Forschungszulage setzen, wenn genügend Liquidität vorhanden ist, um neben der Vorfinanzierung des Entwicklungsprojekts auch alle laufenden Kosten zu decken.
Die Forschungszulage wird nicht direkt ausgezahlt, sobald sie vom Finanzamt festgesetzt worden ist. Die Forschungskosten müssen vorfinanziert werden, was in den meisten Fällen einem Zeitraum von über einem Jahr entspricht. Bei anderen Innovationsförderprogrammen wie der ZIM-Förderung wird der Zuschuss vierteljährlich ausgezahlt.

Rückwirkende Beantragung: Wie Sie sich Gelder für Vorhaben bis 2022 zurückholen

Da die Verjährungsfristen für Steuerfestsetzungen gelten, können Unternehmen auch heute noch Anträge für Projekte stellen, die im Jahr 2022 oder später durchgeführt wurden. Hier gelten jedoch die damals gültigen (niedrigeren) Bemessungsgrundlagen.

Voraussetzungen für die Steuerliche Forschungszulage

Anspruch auf eine Forschungszulage haben alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Unabhängig der Anzahl der Mitarbeitenden, der Branche und der Rechtsform. Durch eine De-minimis-Beihilfe im Gesetz werden die Forschungsgelder auch Einzelunternehmern für erbrachte FuE-Eigenleistungen zugänglich gemacht.

Vorteile der Forschungszulage

Forschungszulage andere Förderprogramm
Beantragung Kann flexibel rückwirkend für alle nach dem 1.1.2020 begonnenen FuE-Aktivitäten beantragt werden. Müssen vor Beginn der FuE-Aktivitäten beantragt werden.
Sicherheit & Planbarkeit Wenn die Förderfähigkeit vom BSFZ bescheinigt wurde, besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungsförderung und es kann mit dem Zuschuss geplant und kalkuliert werden. Die Fördergelder können eingeplant werden, wenn Sie bewilligt wurden.
Kreativität Es gibt keinen Wettbewerb um die Fördermittel sowie keinerlei Vorschriften zum Inhalt der Forschung. Ergebnisoffenheit und neue Erkenntnisse sind sogar vorgeschrieben. Die Bewilligung ist an den Inhalt der Forschung bzw. Entwicklung und deren technologische Schwerpunkte geknüpft.

 

Nachteile der Steuerlichen Forschungszulage

Alles hat seine Vor- und Nachteile. So auch die Steuerliche Forschungszulage. Im Vergleich zu den meisten Projektförderungen, wie z.B. der ZIM-Förderung, sind die Fördersätze der Forschungszulage niedrig. Da die steuerliche Forschungszulage rückwirkend im nächsten Wirtschaftsjahr beantragt wird, muss das FuE-Projekt vorfinanziert werden.

Wenn Sie unseren Projekt-Check nutzen, wägen wir speziell für Ihr Projekt alle Vor- und Nachteile ab und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes, individuelles Förderkonzept!

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Der Antrag auf Prüfung und Bescheinigung eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage gestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass durch die steuerliche Forschungszulage wirkliche Innovationen gefördert werden.

Nur wenn die BSFZ ein Projekt als ausreichend innovativ beurteilt, stellt Sie einem Unternehmen den Nachweis der Forschungstätigkeit aus. Die Bescheinigung auf Begünstigungsfähigkeit wird im Falle einer Gewährung von der Bescheinigungsstelle direkt elektronisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

Forschungszulagengesetz

Die Forschungszulage basiert auf dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – kurz Forschungszulagengesetz (FZulg) – das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Das besondere an der Forschungszulage ist, dass es im wahrsten Sinne des Wortes eine Rechtsgrundlage für sie gibt. Denn ein Unternehmen, dem von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bescheinigt wird, dass sein(e) FuE-Projekt(e) förderfähig ist/sind, hat gemäß dem Forschungszulagengesetz einen Rechtsanspruch auf entsprechende Fördermittel.

Fazit: Innovation fördern, Liquidität sichern – nutzen Sie das volle Potenzial der Forschungszulage 2026

Die neuen Regelungen von 2026 markieren einen Wendepunkt für den deutschen Innovationsstandort. Durch die Kombination aus Rekord-Fördersummen und Bürokratieerleichterungen wie der Gemeinkostenpauschale wird Ihr Forschungsgeist heute so direkt belohnt wie nie zuvor. In einem volatilen Marktumfeld ist dieses „Steuer-Cashback“ eine gute Möglichkeit, um Ihre technologische Führung rechtssicher und planbar zu finanzieren.

Unsere Erfahrung zeigt: Ein großer Hebel für Unternehmen liegt darin, Fördermöglichkeiten aktiv zu nutzen. Gerade 2026 sind die Rahmenbedingungen so unternehmensfreundlich wie selten zuvor. Der Zugang zu staatlichen Mitteln ist deutlich vereinfacht, sodass sich ein Einstieg besonders lohnt.

Starten Sie pragmatisch, fokussieren Sie sich ganz auf Ihre Kernentwicklung – und überlassen Sie die administrativen Details vertrauensvoll unseren Experten. So schöpfen Sie Förderpotenziale effizient aus, ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrem Tagesgeschäft.

Nutzen Sie unsere Expertise für Ihren Erfolg und ermitteln Sie Ihre individuellen Förderchancen noch heute – mit unserem kostenlosen Projekt-Check.

Autor:

Florian Steidele

Florian Steidele

Forschungszulage-Berater seit 2006

 

Florian Steidele verfügt über tiefes, fundiertes Wissen zur Forschungszulage. Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der Forschungszulage-Beratung. In seinen Fachartikeln teilt er dieses Wissen, um Informationen zur Forschungszulage verständlich aufzubereiten und praxisnahen Mehrwert zu bieten.

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