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GRW Sachsen

Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Sachsen

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Inhaltsverzeichnis

GRW Sachsen: Investitionszuschuss für Unternehmen

Die GRW Förderung Sachsen ist eine Investitionsförderung für:

    • KMU und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Tourismusbetriebe mit größtenteils überregionalem Umsatz

    die im Freistaat Sachsen in eine Betriebsstätte investieren und Dauerarbeitsplätze schaffen.

    Förder-Höchstsätze

    • kleine Unternehmen: bis zu 45 %
    • mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
    • große Unternehmen: bis zu 25 %

     

    Die GRW Förder-Höchsätze der Land- und Stadtkreise in Sachsen können Sie der folgenden Karte entnehmen:

    Der individuelle Fördersatz eines Unternehmens hängt neben der Größe des Unternehmens vom Investitionsvorhaben, dem Investitionsort (C- oder D-Fördergebiet) und der „anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage“ ab. Die Höhe des Investitionszuschusses in Euro wird berechnet, indem der Fördersatz auf die förderfähigen Kosten angewendet wird. Bemessungsgrenze der förderfähigen Kosten:

    • pro neuem Dauerarbeitsplatz: 750.000 €
    • pro gesichertem Dauerarbeitsplatz: 500.000 €

    Bei einer Investitionssumme von insgesamt mehr als 50.000.000 € werden die Beihilfehöchstsätze gesenkt.

    Sie wollen erfahren, wie hoch Ihr individueller Fördersatz ist? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Geförderte Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

    • Errichtung einer ganz neuen Betriebsstätte
    • Kapazitätserweiterung von bestehenden Betriebsstätten
    • Diversifizierung / Erweiterung der Produktion um neue Produkte
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
    • Optimierung / Modernisierung des Produktionsprozesses
    • Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten,
      • die geschlossen worden sind
      • oder ohne den Erwerb geschlossen worden wären
    • Investitionen, durch die ein Unternehmen die nationalen und europäischen Umweltschutznormen übererfüllt
    GRW Förderung Sachsen

    Geförderte Investitionen von großen Unternehmen (Nicht-KMU)

    • Errichtung einer ganz neuen Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Tätigkeit in bestehenden Betriebsstätten, sofern die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich ist wie die alte Tätigkeit
    • Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen worden sind oder ohne den Erwerb geschlossen worden wären, sofern die neue Tätigkeit nicht gleich oder ähnlich ist wie die alte Tätigkeit vor dem Erwerb
    • Diversifizierung / Erweiterung der Produktion um neue Produkte
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
    • Investitionen, durch die ein Unternehmen die nationalen und europäischen Umweltschutznormen übererfüllt

    Es gibt diverse Förderkriterien für Investitionen und Unternehmen. Sie wollen sicher wissen, ob Ihre Investition gefördert wird? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Förderfähige Kosten

    • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern und des Sachanlagevermögens das zum Vorhaben zählt
    • Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, die aktiviert werden und abgeschrieben werden können
      • bei großen Unternehmen: höchstens 50 Prozent
    • Wirtschaftsgüter, die gemietet oder geleast sind und beim Leasingnehmer aktiviert werden
    • Bei Betriebsübernahme: Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
    • Lohnkosten für neu eingestellte Personen (Dauerarbeitsplätze) für 2 Jahre
    • weitere Kriterien:
      • Jahresbruttolohnsumme einer Vollzeitstelle mind. 35.000 € (inkl. Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Sozialabgaben)
      • förderfähige Jahresbruttolohnsumme max. 70.000 €

    GRW Förderung für die Tourismus-Branche in Sachsen

    Investitionsvorhaben von Tourismus Unternehmen, durch die neue Innovations-Produkte entwickelt oder bestehende Produkte gezielt ergänzt werden, sind förderfähig wenn:

     

    • die Übernachtungszahlen sich erhöhen
    • neue Gästegruppen gewonnen werden
    • und die Saison verlängert wird

    Kostenloser GRW-Check

    Um zu erfahren, ob Ihre Investition förderfähig ist, können Sie unseren kostenlosen GRW-Check nutzen.
    Gerne analysieren wir für Sie, auf Grundlage der Informationen, welche Sie uns über Ihr Unternehmen und Ihre geplante Investition anvertrauen, ob Ihr Bundesland, der Bund oder die EU Sie unterstützen. Es gibt über 2500 Förderprogramme für deutsche Unternehmen – eventuell lässt sich die GRW Förderung noch mit einem Zuschuss aus einem anderen Programm kombinieren, beispielsweise im Bereich Forschung und Entwicklung. Wenn Ihr Unternehmen für die GRW Förderung nicht antragsberechtigt ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Ihre Investition förderfähig ist.
    Egal ob Sie in Ihre Betriebsstätte investieren oder als Kommune ein neues Gewerbegebiet schaffen wollen – wenn Ihnen unser Förderkonzept für Ihr Unternehmen/Ihre Kommune zusagt, unterstützen wir Ihr Investitionsvorhaben tatkräftig bei der Antragsstellung.
    Siegel ISO 9001 Qualitätsmanagement TÜV Süd
    Gütesiegel go inno autorisiertes Beratungsunternehmen
    Siegel sicher und diskret

    GRW-Check

    Mit den Informationen über Ihre geplante Investition und Ihr Unternehmen, die Sie uns über unseren GRW-Check anvertrauen, analysieren wir

    • ob Ihre geplante Investiton gefördert wird.
    • ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.
    • welche weiteren Fördermittel es für Ihre Investition gibt.

    Im zweiten Schritt prüfen wir die Kombinationsmöglichkeiten und heben weitere Potentiale, indem wir die GRW Förderung und zinsvergünstigte Darlehen kombinieren und zu einem maßgeschneiderten Förderkonzept zusammenführen.

    Ganzheitliche Beratung zur GRW Förderung Sachsen

    Die Deutsche Fördermittelberatung bietet eine ganzheitliche Beratung rund um die GRW Förderung Sachsen.

    Von der Prüfung, ob ein Investitionsvorhaben förderfähig ist, über die Erstellung und Einreichung weitestgehend aller nötigen Antragsunterlagen bis hin zur Erstellung des vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nach Erhalt des Zuwendungsbescheid.

    Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserer individuellen Kundenbetreuung!

    Ausführliche Informationen über unser Full-Service-Paket Fördermittelberatung finden Sie unter den folgenden Links:

    Ablauf Fördermittelberatung

    Fördermittelcheck

    Analysephase

    Erstellung eines individuellen Förderkonzepts für Ihr Unternehmen

    Realisierung Ihres Förderkonzepts

    Konzeptions- & Durchführungsphase

    Auszahlungsphase

    Nachbetreuung

    Vorteile und Kosten

    Ihre Vorteile von unserer ganzheitlichen Fördermittelberatung

    Was kostet eine professionelle Fördermittelberatung für Unternehmen?

    Das folgende Video zeigt Ihnen in 99 Sekunden, wie wir das Wachstum Ihres Unternehmens durch eine ganzheitliche Fördermittelberatung tatkräftig unterstützen!

    Vorschaubild Video Fördermittelcheck

    GRW Förderung Sachsen

    Die GRW Förderung ist eines der zentralen Instrumente zur Wirtschaftsförderung in Deutschland. Durch die gezielte Förderung von Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen sollen Nachteile der regionalen Wirtschaft ausgeglichen bzw. Einkommen und Beschäftigung durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen erhöht werden.

    Die GRW Förderung wird zu jeweils 50 % vom Bund und dem Bundesland, in dem investiert wird, finanziert. In Sachsen wird die GRW Förderung durch weitere Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getragen. Den Koordinierungsrahmen für die Gemeinschaftsaufgabe legen der Bund und die Bundesländer gemeinsam fest. Das Ministerium für Wirtschaft eines Bundeslandes kann in der eigenen Förderrichtlinie jedoch individuelle Schwerpunkte setzen.

    Der GRW Koordinierungsrahmen 2022 für die Förderperiode 2022-2027, in dem unter anderem die GRW Fördergebiete 2022-2027 neu festgelegt wurden, ist mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat basierend auf diesem Rahmen am 30.04.2021 die Richtlinie „GRW RIGA“ für den Freistaat Sachsen veröffentlicht. Die GRW RIGA ist zum 21.05.2021 in Kraft getreten und war bis zum 31.12.2021 befristet. Denn der GRW Koordinierungsrahmen musste noch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Die GRW RIGA 2022 ist aktuell (19.04.2022) noch in Arbeit und soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.

    Nachhaltigkeit und Umwelt (-schutz) im Rahmen der GRW Förderung Sachsen

    Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur geförderte Investitionsvorhaben sind grundsätzlich der Nachhaltigkeit verpflichtet. Sowohl bei technischen als auch bei baulichen Investitionen müssen die wirtschaftlichen Erfordernisse mit
    • Anforderungen an eine energie- und ressourceneffiziente Investition
    • möglichst niedrige umweltschädliche Emissionen
    • eine Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels
    • eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen Klima- und Umweltrisiken
    verbunden werden.

    (Mehr-)Ausgaben/förderfähige Kosten für den Umweltschutz werden mit einem Förderhöchstsatz von 45 % unterstützt.

    Anzuwendende beihilferechtliche Grundlage

    Die obigen Höchstsätze sind an die Voraussetzung geknüpft, dass mit dem Vorhaben ein „besonderer Struktureffekt“ erzielt wird. Die Fördersätze sind um 5 Prozent niedriger, wenn keines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
    • Errichtung einer Betriebsstätte
    • Kauf einer stillgelegten Betriebsstätte
    • Kauf einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
    • Arbeitsplatzkriterium: Die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze am Investitionsort erhöht sich um mindestens 10 %
    • Tarifbindung für die neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze im Sinne des Tarifvertraggesetzes
    • allgemeines Abschreibungskriterium: Der Investitionsbetrag muss mindestens 50 % höher sein als die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen

    Sie wollen erfahren, wie hoch Ihr individueller Fördersatz ist? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Weitere Kriterien für eine Antragstellung

    • In Sachsen müssen mindestens 50.000 €, in manchen Fällen 70.000 €, investiert werden, damit das Investitionsvorhaben unterstützt bzw. gefördert wird.
    • Damit ein Zuschuss gewährt wird, muss die Finanzierung des Investitionsvorhabens
      • mindestens zu 25 % aus einem subventionsfreien Eigenbeitrag
      • und mindestens 10 % Eigenkapital bestehen.
    • Der Zuwendungsempfänger setzt seine Investition innerhalb von 36 Monaten um.
    • Die beim Antrag zugrunde gelegten Dauerarbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre erhalten / besetzt werden.

    Wann darf mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens begonnen werden?

    Achtung! Bei Anträgen mit Ausgaben von unter 100.000 € darf mit der Umsetzung des Projekts erst begonnen werden, sobald die Antragsunterlagen eingereicht worden sind. Wenn im Antrag mehr als 100.000 € Ausgaben zugrunde gelegt werden, darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Genehmigung oder der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Unternehmen, die vorzeitig mit der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens beginnen, riskieren die Ablehnung des Antrags oder die Rücknahme des Zuwendungsbescheids.

    Es gibt diverse Förderkriterien für Investitionen und Unternehmen. Sie wollen sicher wissen, ob Ihre Investition gefördert wird? Dann nutzen Sie jetzt unseren GRW-Check!

    Nicht förderfähige Kosten

    • Erwerbskosten von Grundstücken
    • Ersatzbeschaffungen / gebrauchte Wirtschaftsgüter
    • Anschaffungskosten von Fahrzeugen
    • geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden
    • nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
    • Zinsen für den Zeitraum, in dem gebaut wird
    • gemietete und geleaste Wirtschaftsgüter, die nicht gekauft werden sollen
    • Sale-and-rent-back und Sale-and-lease-back Konstellationen
    • Energieerzeugungslagen mit Vergütungsanspruch

    Wer kann in Sachsen keinen Antrag auf GRW Förderung stellen?

    Einige Unternehmen aus einzelnen Branchen und Wirtschaftszweigen sind in Sachsen von der GRW Förderung ausgeschlossen – siehe Anlage 1 der GRW Richtlinie des Freistaats Sachsen.
    Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen deren Gesellschafter zu über 50 % Bund, Land, Kommunen, Banken oder Versicherungen sind, werden durch die Richtlinie ebenfalls von der Antragstellung ausgeschlossen.

    Sachkapitalbezogene vs. lohnausgabenbezogene Zuschüsse

    Der Investor kann wählen, ob er als Bemessungsgrundlage / förderfähige Kosten (im-)materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens oder Lohnausgaben für die durch die Investition direkt geschaffenen Arbeitsplätze ansetzt. 
    Je nachdem für welche Variante sich das Unternehmen entscheidet, kommen weitere rechtliche Voraussetzungen hinzu:
    • Sachkapital: Die bezuschussten Wirtschafsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Unternehmen bleiben
    • Lohnausgaben: Die zusätzlichen Dauerarbeitsplätze
      • müssen für Aufgaben rund um ein förderfähiges Investitionsvorhaben geschaffen werden
      • entweder eine überdurchschnittliche Qualifikation erfordern
      • oder ein besonders hohes technisches Innovations- oder Wertschöpfungspotential haben

    Wer kann in Sachsen ebenfalls einen Antrag auf GRW Förderung stellen?

    Kommunen

    Neben der Unternehmensförderung erhalten auch
    • Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände
    • rechtlich selbstständige Unternehmen
      • ohne Gewinnerzielungsabsicht
      • mit Körperschaften des öffentlichen Rechts als Gesellschafter

    Zuschüsse von bis zu 90 % (!) bei Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Beispielsweise für die Errichtung eines Gewerbegebiets.

    gemeinnützige außeruniversitäre wirtschafsnahe Forschungseinrichtungen

    Zuschüsse für Investitionen in die „wirtschafsnahe Infrastruktur“

    Um das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe, die „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, zu erreichen, stellt der Freistaat Sachsen seinen Kommunen Zuschüsse für Investitionsvorhaben zum Ausbau und zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur zur Verfügung.

    Die Ausgaben für Investitionsvorhaben dieser Art werden je nach der bestehenden Wirtschaftsstruktur unterschiedlich gefördert:
    • Landkreise Görlitz und Nordsachsen: 90 %
    • Stadt Dresden: 70 %
    • alle anderen Landkreise und kreisfreie Städte:
      • bis zum 31.12.2023 bewilligte Investitionsvorhaben: 90 %
      • danach: 85 %
    Ansprechpartner für solche Investitionsvorhaben ist die Landesdirektion Sachsen. Wenn die geplante Investition eine „besondere strukturpolitische Bedeutung“ für die regionale Wirtschaftsstruktur hat, muss die Zustimmung des Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eingeholt werden.
    Im Rahmen unserer ganzheitlichen GRW Beratung bieten wir Ihnen an, die Kommunikation und Koordination mit allen involvierten Institutionen und Unternehmen zu übernehmen.

    Geförderte Infrastruktur-Investitionsvorhaben

    • Industrie- und Gewerbegebiete, sowie Gewerbezentren:
      • Erschließung, Errichtung, Ausbau und Revitalisierung
      • damit sich neue Unternehmen ansiedeln können
    • Anschluss von Gewerbebetrieben an die bestehende Infrastruktur
    • Auf- oder Ausbau öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
    • Geländeerschließung für den Tourismus
    • Kommunikationsverbindungen
    • Abwasseranlagen
    • Häfen
    • Modernisierung bestehender Infrastruktur
    • Planungs- und Beratungsleistungen
    • und einige mehr – wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Investition förderfähig ist
    Siegel ISO 9001 Qualitätsmanagement TÜV Süd
    Gütesiegel go inno autorisiertes Beratungsunternehmen
    Siegel 98 Prozent Erfolgsquote
    Siegel Erfahrung seit 2006
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