Was ist eine Abruffrist?
Die Darlehensnehmer sollten z.B. KfW-Darlehen innerghalb eines Jahres abrufen. Ist dies – etwa wegen baulicher Verzögerungen – nicht möglich, lässt sich die Frist i. d. R. auf Antrag verlängern.
Die Darlehensnehmer sollten z.B. KfW-Darlehen innerghalb eines Jahres abrufen. Ist dies – etwa wegen baulicher Verzögerungen – nicht möglich, lässt sich die Frist i. d. R. auf Antrag verlängern.
Gegenstände des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge usw., aber auch Patente, Lizenzen u.Ä.) verlieren im Laufe der Nutzungsdauer an Wert, z.B. durch Verschleiß oder technischen Fortschritt. Als Abschreibung bezeichnet man den Betrag, der dieser Wertminderung durch die Nutzung der Anlagegüter entspricht. Er wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Aufwand verbucht und in der Kostenrechnung als Kostenfaktor angesetzt (über lineare oder degressive Abschreibung).
Als Agio oder Aufgeld bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nennwert (auch: Nominalwert) und einem zu zahlenden, höheren Kurs oder Rückzahlungspreis. Außerdem spricht man von einem Agio, wenn ein Wertpapier über seinem rechnerischen Wert gehandelt wird, beispielsweise bei überparitätischer Bezugsrechtsnotiz u.ä.. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen wird häufig ein unter Pari liegender Ausgabepreis (Disagio) gewählt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis unter ihrem Nennwert ausgegeben werden (§ 9 AktG ), vielmehr ist ein Aufgeld durchaus üblich. Das bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erzielte Agio ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen (§ 150 AktG).
Anschaffung oder Herstellung von Gütern des Anlagevermögens, z.B. Firmenwert, Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch Finanzanlagen, wie z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen). Das Anlagevermögen wird im Betrieb genutzt und z.T. verbraucht, wodurch Abschreibungen notwendig sind.
Wer für sein Vorhaben auch Fördermittel einsetzen möchte, muss zuerst das Gespräch mit einem Kreditinstitut oder dem Projektträger führen und dort die enstprechenden Anträge stellen. Für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden (zum Beispiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge) ist keine Förderung mehr möglich.
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Eine Bedarfsgemeinschaft erfasst auch die im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebenden unverheirateten erwerbsfähigen Kinder, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Vorraussetzung der Leistungsgewährung ist die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers. Dies liegt vor, wenn er seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann.
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