ZIM Förderung – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sollen die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe (branchenoffen) nachhaltig gestärkt werden. Es stellt mit bisher rund 40.000 bewilligten Vorhaben das bedeutendste und umfangreichste nationale Förderprogramm für innovative Projekte im Mittelstand dar.
Mit Hilfe des Innovationsprogramms sollen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zügiger in marktwirksame Innovationen umgesetzt werden. Ebenso soll durch innovative Produkte und Verfahren unter anderem auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhöht werden, sowie Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Die Unternehmen erhalten durch Ihre Entwicklung ein Alleinstellungsmerkmal am Markt und es entstehen positive Effekte, welche sich nicht messen lassen. Wirkungsanalysen und Studien bestätigen die positiven Auswirkungen auf das Innovationsmanagement, die Mitarbeiter und das Kaufverhalten der Kunden. Des Weiteren trägt eine ZIM-Förderung dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen zu verbessern, denn die Durchführung ist allein, in Kooperation oder im Verbund möglich. Ein Unternehmen hat die Möglichkeit mehrere ZIM-Projekte durchzuführen und kann somit den Anteil seiner Forschungs- und Entwicklungskosten enorm senken. Das Programm ist nicht de minimis relevant und es handelt sich um nicht rückzahlbare Fördergelder. Für 2020 wurden vom BMWi 555 Millionen € für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bereitgestellt.