Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Inhaltsverzeichnis
Mit Hilfe des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu mehr Forschung und Entwicklung und damit zu einer höheren Innovationskraft motivieren. Anhand des Förderprogramms sollen die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zügiger in marktwirksame Innovationen umgesetzt werden. Durch innovative Produkte und Verfahren soll unter anderem auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erhöht werden. Des Weiteren trägt eine ZIM-Förderung dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden FuE-Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU’s), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe. Ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, können Sie anhand der nachfolgenden KMU-Definition der Europäischen Union entnehmen.
kleine Unternehmen | mittlere Unternehmen | weitere mittelständische Unternehmen | |
Beschäftigte | weniger als 50 | weniger als 250 | weniger als 500 |
Jahresumsatz oder | höchstens 10 Mio. € | höchstens 50 Mio. € | unter 50 Mio. € |
Jahresbilanzsumme | bis 10 Mio. € | höchstens 43 Mio. € | höchstens 43 Mio. € |
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt bundesweit und ohne eine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Im Rahmen der Richtlinie werden die folgenden Projektformen gefördert:
ZIM-Einzelprojekte
Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.
ZIM-Kooperationsprojekte
Förderung von FuE-Kooperationsprojekten zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) oder Forschungseinrichtungen zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.
ZIM-Kooperationsnetzwerke
Förderung von FuE-Kooperationsnetzwerken, die aus mindestens sechs Unternehmen und gegebenenfalls aus weiteren Partnern wie Forschungseinrichtungen, Großunternehmen und sonsitgen Einrichtungen bestehen.
Leistungen zur Markteinführung
Zusätzlich zu den geförderten FuE-Projekten werden ergänzenden Leistungen zur Markteinführung gefördert. Hierzu zählen Innovationsberatungsdienste sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen.